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Bewässerung des Gartens

Die trockenen Sommer der vergangenen Jahre haben das Thema Gartenbewässerung für viele in den Fokus gerückt. Am einfachsten ist es, Regenwasser zu sammeln. Unter gewissen Umständen dürfen Sie Wasser auch aus nahegelegenen Oberflächengewässern nehmen oder einen Brunnen ins Grundwasser bohren.

Nutzung von gesammeltem Niederschlagswasser

Die meist einfachste Lösung zur Gartenbewässerung ist die Nutzung von Regenwasser. Das von unverschmutzten Dachflächen abfließende Wasser können Sie in einer Regentonne oder Zisterne sammeln und bei Bedarf von dort entnehmen. Bei einem ausreichend großen Speichervolumen können Sie auch in längeren Trockenphasen die Gartenbewässerung kostengünstig und ohne negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt sicherstellen. Viele Pflanzen vertragen das weiche Regenwasser zudem besser als hartes Trinkwasser. Es eignet sich auch zum Befüllen von Gartenteichen.

Nur das Niederschlagswasser, das über Verkehrsflächen, Wege oder bestimmte Dacheindeckungen, beispielsweise aus Kupfer, Zink oder Dachpappe mit Bitumenabdichtung, gelaufen ist, sollten Sie nicht nutzen. Es könnte Metallverbindungen, Biozide oder sonstige Verunreinigungen enthalten.

Entnahme aus Oberflächengewässern

Für die Benutzung von Wasser, das Sie dem Grundwasser oder Oberflächengewässern entnehmen oder dorthin einleiten, brauchen Sie grundsätzlich zuvor eine wasserrechtliche Genehmigung. Sie dürfen oberirdische Gewässer für die Gartenbewässerung nur in geringen Mengen benutzen. Eine Gießkanne im nahen Bach zu füllen, ist erlaubt. Dies gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Sie nicht rechtswidrig fremde Grundstücke betreten. Außerdem müssen Sie das Wasser außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen entnehmen. Sie dürfen keine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt verursachen. Dies bedeutet, dass Sie kein Wasser entnehmen dürfen, wenn das Gewässer einen niedrigen Wasserpegel hat, beispielsweise, weil es lange nicht geregnet hat.

Als Grundstücksanlieger*in an Oberflächengewässern können Sie daraus Wasser für den eigenen Bedarf entnehmen, wenn andere dadurch nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen Sie keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung oder sonstige Beeinträchtigung des Wasserhaushalts verursachen. Auch hier dürfen Sie nur geringe Mengen nehmen, und nur dann, wenn das Gewässer ausreichend was führt.

Werfen Sie einen Blick in die Daten des Daten des Niedrigwasser-Informationsdienstes Bayern

Nutzung von Grundwasser

Außerhalb von Wasserschutzgebieten und Altlastenflächen ist es grundsätzlich möglich, eigene Brunnen zur Gartenbewässerung zu nutzen. Ob bei Ihnen im Einzelfall eine vorherige wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, wird im Rahmen des Anzeigeverfahrens der Brunnenbohrung geprüft. Dabei dürfen Sie ausschließlich das oberste Grundwasserstockwerk erschließen. Tiefer liegende Grundwasservorkommen sind der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung vorbehalten. Diese dürfen Sie samt der darüberliegenden Deckschichten nicht anbohren. In Folge der klimatischen Entwicklung befinden sich seit mehreren Jahren die Grundwasserstände in Bayern anhaltend auf einem niedrigen bis sehr niedrigen Niveau.

Nur wenn die Grundwasserentnahme in geringen Mengen und zu bestimmten Zwecken, beispielsweise als Brauchwasser oder zur Bewässerung, und ohne nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt erfolgen kann, brauchen Sie keine Erlaubnis dafür. Wenn Sie sicher gehen wollen, fragen Sie am besten die Fachkräfte des Sachgebiets Wasserrecht am Landratsamt. Diese beraten Sie auch zu den erforderlichen Antragsunterlagen.

Wenn Sie eine Genehmigung einholen müssen, ersetzt der Antrag auf diese wasserrechtliche Genehmigung die ansonsten notwendige Bohranzeige.

Bitte klären Sie eine geplante Nutzung wegen einer gegebenenfalls notwendigen Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang vorab mit Ihrem örtlichen Wasserversorger.

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