Mit dem E-Kennzeichen haben Sie die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu nutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren.
So entfallen für Sie gegebenenfalls gewisse Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen, Sie dürfen einzelne Busspuren befahren, können Parkplätzen direkt an Ladesäulen und eigens gekennzeichnete kostenfreie Parkplätze in Anspruch nehmen.
Im Elektromobilitätsgesetz ist definiert, was ein Elektrofahrzeug ist, welche Bedingungen technisch erfüllt sein müssen und wie diese gekennzeichnet sein müssen.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind demnach:
- reine Elektrofahrzeuge
- Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb oder
- sogenannte Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge mit einer Co²-Emisson von nicht mehr als 50g pro Kilometer oder einer Reichweite von mindestens 40 km bei rein elektrischem Antrieb
Sie können ein E-Kennzeichen für PKW, LKW bis 3,5t sowie für zwei-, drei- oder leichte vierrädrige Fahrzeuge beantragen.
Bitte beachten Sie, dass bei E-Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge max. 7 Stellen belegt werden dürfen (z.B. LAU - FF63). Dazu ist eine telefonische Reservierung erforderlich: Tel. 09123 950 6346 oder 09123 950 6345 oder 09123 950 6348!
Wenn Ihr Fahrzeug ein E-Kennzeichen bekommen hat, benötigt es trotzdem zusätzlich eine Umweltplakette um auch in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Auf der Plakette steht das vollständige Kennzeichen inklusive „E“. Für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge wird alternativ eine Plakette in blauer Farbe ausgegeben.
Wenn Sie für Ihre Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen bekommen haben, müssen nicht beide Fahrzeuge auch elektrisch sein. Das Wechselkennzeichen kann zum Beispiel auch für ein Elektrofahrzeug in Kombination mit einem herkömmlichen Auto verwendet werden. Der Buchstabe E des E-Kennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des E-Kennzeichens angebracht.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierte Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich an die Bank damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Zulassungsbehörde in Lauf a.d. Pegnitz vorlegen kann.
Die Verwahrung von finanzierten Fahrzeugbriefen kann nur in der Hauptstelle vorgenommen werden. Die Außenstellen verfügen über diese Möglichkeit nicht.
Bitte senden die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an:
Landratsamt Nürnberger Land
Sachgebiet 34.1
91205 Lauf a. d. Pegnitz
Nachweis der Vorraussetzungen durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers
Die Gebühr beträgt ab 27,50 – 31,20 Euro an.
Für den Fall, dass Wunschkennzeichen beantragt werden, kommen noch zusätzlich 10,20 Euro hinzu.
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden oder im Onlinehandel angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben und können direkt bei einem Schilderladen erfragt werden.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr