Der allgemeine Energiekostenzuschuss soll den Sport- und Schützenvereinen helfen, ihren Sportbetrieb und ihr Sportangebot trotz gestiegener Energiekosten weiter aufrechtzuerhalten und dabei insbesondere eine kostenbedingte Schließung von Sportanlagen zu verhindern.
Den Zuschuss können Vereine erhalten, die im Förderjahr 2023 auch die Vereinspauschale erhalten.
Die Höhe des allgemeinen Energiepreiszuschusses entspricht dem Betrag der im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 entstandenen Energiemehrausgaben, höchstens jedoch 80 Prozent der im Förderjahr 2023 bewilligten einfachen Vereinspauschale.
Umfasst sind Mehrausgaben, die den Vereinen durch die Nutzung vereinseigener Sportstätten entstehen. Ebenfalls umfasst sind Mehrkosten, die durch infolge gestiegener Energiepreise erhöhte Nutzungsentgelte bei der Nutzung von Sportstätten Dritter entstehen. Auch begleitende Infrastruktur (z.B. Aufenthaltsräume, Gaststätte) können der Sportstätte zugerechnet werden.
Der Antrag konnte bis zum 15. Mai 2023 gestellt werden.
Der Verwendungsnachweis muss samt Anlagen bis spätestens 30. April 2024 vollständig beim Landratsamt eingereicht werden. Die Unterlagen (Verwendungsnachweis als Excel-Datei sowie Belege in pdf-Format) sollen per Mail an das Landratsamt gesandt werden. Sofern der Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig eingereicht wird, wird der Gesamtbetrag des ausbezahlten allgemeinen Energiepreiszuschusses von der Vereinspauschale 2024 in Abzug gebracht.
Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 30. April 2024 eingegangen sein (siehe Verfahrensablauf).
- Verwendungsnachweis in Excel-Format
- eingescannte Belege
Frau Grabowski
Kommunalaufsicht und Gemeindefinanzen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz