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Jugendhilfeplanung

Das Amt für Familie und Jugend am Landratsamt Nürnberger Land hat als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für das örtliche Jugendhilfeangebot im Landkreis Nürnberger Land inne.

Die Jugendhilfeplanung stellt den Bestand von Einrichtungen und Diensten fest. Sie ermittelt, wie groß der Bedarf bei jungen Menschen und den Erziehungsberechtigten vor Ort ist und berücksichtigt dabei deren Wünsche und Bedürfnisse. So können die verschiedenen Arten der Jugendhilfeleistungen bedarfsgerecht und vor allem effektiv geplant und bereitgestellt werden.

Die Grundlage bildet das Erfassen, Interpretieren und Aufarbeiten von Daten. Sehr wichtig sind dabei die Beteiligung betroffener Menschen in den Planungsprozessen und die Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss und den unterschiedlichen Akteuren.

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