Eine wertschätzende Lernatmosphäre finden die Kinder in den Kindertageseinrichtungen vor. Bildung, Erziehung und Betreuung sind die Kernaufgaben, eine liebevolle Bindung zu den Kindern und eine echte Erziehungspartnerschaft ein wichtiges Fundament. In den Einrichtungen werden Kinder von pädagogisch gut ausgebildeten Fach- und Ergänzungskräften im Tagesablauf gefördert, begleitet und betreut. Sie sind eine wichtige Säule der Gesellschaft und unterstützen Familien in vielfältiger Weise. Hier finden Sie eine Liste der Einrichtungen im Landkreis Nürnberger Land.
Kindertageseinrichtungen richten sich entweder vorwiegend an eine bestimmte Altersgruppe oder bieten eine erweiterte Altersmischung an.
Kinderkrippen
Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von null bis drei Jahren richtet. In den Krippen werden meist zwölf Kinder in einer Gruppe betreut. Im Landkreis Nürnberger Land gibt es ein flächendeckendes Angebot für die Jüngsten.
Kindergärten
Kindergärten sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung richtet. In der Regel werden Kinder ab drei Jahren aufgenommen. Viele Einrichtungen haben Kleinkindgruppen für Kinder, die jünger als drei sind.
Häuser für Kinder
Häuser für Kinder sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich an Kinder mindesterns zwei verschiedener Altersgruppen richtet. Es gibt Häuser für Kinder mit Kinderkrippe und Kindergarten oder Kindergarten und Hort. Ein Haus für Kinder kann auch alle drei Altersbereiche für Kinder umfassen. Der Vorteil dieses Einrichtungskonzeptes ist, dass Kindern und Eltern die Übergänge zwischen den einzelnen Betreuungsformen erleichtert werden. Durch die lange Zeitspanne der Betreuung werden Bindungsbeziehungen gefestigt.
Inklusion
Inklusion beginnt, wenn Vielfalt als Chance wahrgenommen wird. Der Inklusionsgedanke, die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf, hat einen hohen Stellenwert im Landkreis. In den meisten Kindertageseinrichtungen gibt es Plätze für Kinder mit besonderem Betreuungsaufwand. Auch Einzelintegrationshilfen können in Anspruch genommen werden. Einrichtungen, die Inklusion leben, sind eine Bereicherung für alle, denn im Landkreis gilt der Leitgedanke: „Wir sind alle Mensch unter Menschen“. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungen, an die unten aufgeführten Kontaktpersonen oder an die Lernwerkstatt Inklusion.
Kinderhorte
Kinderhorte sind Einrichtungen zur Betreuung von Schulkindern vor und nach der Unterrichtszeit. Zusätzlich bieten die meisten Kindergärten und Häuser für Kinder eine Betreuung für Schulkinder an. Dafür haben sie altersgerecht ausgestattete Räumlichkeiten und geschultes Personal. Für nähere Informationen über die einzelnen Horte und Schulkindbetreuungen wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungen.
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ist eine Anmeldung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde notwendig. Beachten Sie bitte die jeweiligen Anmeldetage Ihrer Gemeinde, die in der Regel im Frühjahr stattfinden. Für die Platzvergabe von Kitaplätzen ist das Landratsamt Nürnberger Land nicht zuständig. Dies ist Aufgabe der jeweiligen Städte und Gemeinden.
Für die Anmeldung Ihres Kindes in einer Gemeinschaftseinrichtung müssen Sie das Vorsorgeheft zum Nachweis der ärztlichen Untersuchungen und den Impfpass als Nachweis der erfolgten Masernschutzimpfung vorlegen. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrer zuständigen Kinderarztpraxis.
Wenn Sie mit Ihrem Kind in einer Stadt oder Gemeinde gemeldet sind, ist diese für das Angebot an Kindertagesplätzen verantwortlich. Es gibt einen rechtlichen Anspruch sowohl auf einen Krippen- als auch auf einen Kindergartenplatz. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind bei Anspruch auf einen Krippenplatz mindestens ein Jahr und bei einem Anspruch auf einen Kindergartenplatz mindestens drei Jahre alt ist.
Im Frühjahr finden bei den meisten Städten und Gemeinden die Anmeldetage statt. Hierzu erkundigen Sie sich bitte Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Wenn Sie Ihr Kind angemeldet haben, wird die Verfügbarkeit der Plätze durch die Städte und Gemeinden geprüft, in Ausnahmefällen kann es sein, dass Sie in der von Ihnen favorisierten Einrichtung eventuell keinen Platz mehr bekommen. Dann wird Ihnen ein anderer vergleichbarer Platz in einer Einrichtung Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten.
Die Fachaufsicht und Fachberatung für Kindertageseinrichtungen am Landratsamt Nürnberger Land berät die 27 Städte und Gemeinden im Landkreis bei der Bedarfsplanung und bei Bauvorhaben. Zu den Aufgaben der Fachaufsicht zählen regelmäßige Begehungen, bei denen sie die Kindertagesstätten genauestens über die erforderlichen Schutzkonzepte informiert und berät und räumliche, personelle und finanzielle Rahmenbedingungen überprüft.
Die Fachaufsicht unterstützt Träger und Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Qualitätsmanagements sowie bei der Erstellung und Fortschreibung der pädagogischen Konzeptionen der Einrichtungen und gibt Anregungen für Handlungsweisen im pädagogischen Alltag. Sie informiert bei jährlichen Informationsveranstaltungen Träger und Kindertageseinrichtungen über aktuelle Themen, bietet die Möglichkeit für regelmäßigen fachlichen Austausch und steht für die Klärung offener Fragen zur Verfügung. Sie berät Städte, Gemeinden, Kindertageseinrichtungen und Familien bei allen Themen rund um Bildung, Erziehung und Betreuung. Dabei ist der Fachaufsicht Wertschätzung und Wertschöpfung sehr wichtig. Familien können sich auch jederzeit mit persönlichen Anliegen an die Fachkräfte wenden.
Die Organisation der Platzvergabe nimmt meist mehrere Monate in Anspruch.
Für die Anmeldung Ihres Kindes in einer Gemeinschaftseinrichtung müssen Sie das Vorsorgeheft zum Nachweis der ärztlichen Untersuchungen und den Impfpass als Nachweis der erfolgten Masernschutzimpfung vorlegen.
Die Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung unterscheiden sich je nach Träger und Einrichtungsart. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den jeweiligen Einrichtungen.
Frau Völkel
Fachaufsicht Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Entnehmen Sie gerne dieser Tabelle, welche Fachkraft am Landratsamt Sie bezüglich Ihres Anliegens ansprechen können.
Frau Braun
Fachaufsicht Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Rduch
Abteilung Fachaufsicht Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Teamassistenz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz