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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Grundsätzlich können Sie Ihren Namen nur in Ausnahmefällen ändern, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption. Darüber hinaus gibt es jedoch die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.

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