Sie können Ihren Namen nur ändern lassen, wenn Sie mit Ihrem Namen im täglichen Leben erhebliche persönliche Schwierigkeiten haben und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall vor der Antragstellung im Landratsamt beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung läuft wie folgt ab:
- Mündliche Beratung vor Antragstellung mit Übersendung oder Aushändigung der Antragsunterlagen
- Antragstellung
- Überprüfung der Voraussetzungen für die Namensänderung, unter anderem durch Anfragen an verschiedene Stellen, beispielsweise beim Schuldnerverzeichnis, bei der Polizei, dem Jugendamt und anderen
- Entscheidung über das Verfahren
Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihrem individuellen Fall ab.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Namensänderungsantrag: Die Antragsformulare werden Ihnen nach einer mündlichen Vorabberatung per Post zugesandt
- eine ausführliche Begründung des Antrags
- einen gültigen Reisepass/Personalausweis sowie Kinderausweis aller Beteiligten
- erweiterte Meldebescheinigung(en) der Meldebehörde(n) des Wohnsitzes der letzten fünf Jahre mit sämtlichen Anlagen gem. §18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
- Nachweise zum Personenstand, beispielsweise eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil
- Personenstandsurkunden weiterer betroffener Personen
- behördliches Führungszeugnis
- gerichtliche Genehmigung bei Antragstellung durch eine Vormunds-, Pflege- oder Betreuungsperson
- vormundschaftsgerichtliche Anhörung bei Antragsteller*innen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr
- gegebenenfalls Bescheinigung über die elterliche Sorge, etwa eine Sorgerechts- oder Negativerklärung
- gegebenenfalls Bescheid über frühere Entscheidungen in einem Namensänderungsverfahren
Im Einzelfall kann das Amt weitere Unterlagen verlangen.
Die tatsächliche Höhe der Gebühr für eine Namensänderung ist von mehreren Faktoren abhängig, wie beispielsweise dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit. Hier sind ein paar Richtwerte:
- Änderung von Familiennamen: 50,00 Euro bis 1.500,00 Euro
- Änderung von Vornamen: 25,00 Euro bis 500,00 Euro
Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
Wenn Ihr Antrag auf Namensänderung abgelehnt wurde, können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach erheben.
Herr Kraft
Personenstandswesen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz