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Eingliederungshilfe bei seelischer oder geistiger Behinderung

Unter dem Ausdruck „seelische Behinderung“ versteht man eine Vielzahl von psychischen Störungen, meistens im Gefühlsleben, die sich besonders im sozialen Kontakt zu anderen Menschen bemerkbar machen. Solche führen oft zu einer dauerhaften und gravierenden Teilhabe am Leben in der Gesellschaft der Personen. 

Die Eingliederungshilfe hilft seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, beispielsweise durch folgende Maßnahmen:

  • Ambulante Hilfe: Übernahme von Therapiekosten für Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie) oder Rechenstörung (Dyskalkulie); Schulbegleitung; Autismustherapie; heilpädagogische Einzelförderung; Eingliederungshilfe im Hort
  • Teilstationäre Hilfe: Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte, etwa in Schnaittach, in Altdorf bei Nürnberg oder in Schwarzenbruck-Rummelsberg

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