Ob eine seelische Behinderung droht oder vorliegt und ob daraus Einschränkungen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entstehen, beurteilen Psycholog*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die Voraussetzungen sind in § 35a des achten Sozialgesetzbuches festgeschrieben.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Amt für Familie und Jugend. Im persönlichen Gespräch erhalten Sie Informationen über den weiteren Verfahrensablauf und darüber, ob und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
§ 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch) in Verbindung mit SGB IX
Frau Klier
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Reichinger
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Stöhr
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Teslof
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz