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Jugendarbeit

Die Jugendarbeit soll mit ihren Angeboten die Entwicklung junger Menschen befördern, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zum sozialem Engagement anregen. Die Jugendlichen können - und sollen - diese Angebote mitbestimmen und mitgestalten.

Verbände, Gruppen, Initiativen der Jugend, Träger der örtlichen Jugendhilfe und Träger der Jugendarbeit organisieren und realisieren die oben genannten Angebote. Diese umfassen gemeinwesenorientierte Angebote, offene Jugendarbeit sowie spezielle Angebote für Mitglieder.

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit zählen:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung sowie
  • Jugendberatung

Jugendarbeit ist im 8. SGB § 11 gesetzlich legitimiert. Im Nürnberger Land hat der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Jugendarbeit per Delegationsvertrag an den Kreisjugendring Nürnberger Land übertragen.

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