Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist.
Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.
Alles zum Thema Datenschutz finden Sie hier.
Inhalt
Benötigt eine auswärtige Behörde Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten, können Sie eine Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes beantragen.
Erfahren Sie hier, wie Sie einen Führerschein erstmalig beantragen.
Mit dem „Begleiteten Fahren“ haben Fahranfänger*innen die Möglichkeit bereits mit 17 Jahren zu fahren.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und eine zusätzliche Klasse erwerben möchten, müssen Sie einen Antrag auf Erweiterung stellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Fahrerlaubnisklasse B erweitern lassen.
Wenn Sei einen alten, grau- oder rosafarbenen Führerschein oder einen unbefristet gültigen EU-Kartenführerschein haben, müssen Sie diesen zu bestimmten Fristen umtauschen.
Wenn Ihr Führerschein beschädigt wurde oder Angaben im Führerschein geändert werden sollen, können Sie die Ausstellung eines Ersatzführerscheines beantragen.
Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er gestohlen wurde, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.
Wenn Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei innehaben, kann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis beziehungsweise einen zivilen Führerschein der entsprechenden Klassen ausstellen.
Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern möchten, müssen Sie zusätzlich zum normalen Führerschein eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen.
Berufskraftfahrer*innen müssen eine Qualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.
Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Busse der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D und DE werden nur noch befristet erteilt.
Durch das Fahreignungsbewertungssystem haben sie die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu überprüfen und rechtzeitig zu korrigieren.
Bei erstmaligem Erwerb eines Führerscheins wird dieser auf Probe erteilt. Wenn Sie sich während der Probezeit Verstöße zuschulden kommen lassen, wird die Führerscheinstelle Maßnahmen ergreifen.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde oder Sie freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben, müssen Sie diese wieder neu beantragen.
Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen zusätzlich zu Ihrem deutschen beziehungsweise EU-Führerschein einen Internationalen Führerschein.
Ihren ausländischen Führerschein können Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland innerhalb von sechs Monate in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben.