Die Karteikartenabschrift (KKA) ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde. Sie gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Eine Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn Sie in einen anderen Landkreis gezogen sind und beispielsweise Ihren alten, grau- oder rosafarbenen Papierführerschein in einen Kartenführerschein umtauschen wollen oder Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie deshalb einen Ersatz benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Karteikartenabschrift am Landratsamt Nürnberger Land nur erfolgen kann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie waren ehemalige Bürgerin oder ehemaliger Bürger des Landkreises Nürnberger Land und sind inzwischen in einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt gemeldet
- Ihr aktueller Führerschein wurde vom Landratsamt Nürnberger Land ausgestellt.
Sie können die Karteikartenabschrift online oder telefonisch beantragen.
Die Karteikartenabschrift wird anschließend an die jetzt für Sie zuständige Behörde übermittelt. Bitte beachten Sie, dass Sie vom Landratsamt Nürnberger Land keine gesonderte Meldung über die Versendung der Karteikartenabschrift an die von Ihnen angegebene Führerscheinstelle erhalten. Sie können die Abschrift auch an Ihre Wohnanschrift schicken lassen.
Die Karteikartenabschrift wird in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen nach Antragseingang in die Post gegeben.
Die Beantragung ist gebührenfrei.
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz