Wenn Ihnen der Führerschein abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen, sofern sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Sie können den neuen Führerschein entweder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land beantragen oder den Antrag über Ihre Wohnsitzgemeinde einreichen.
Sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt, werden Sie von uns benachrichtigt. Sie können den Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde oder der Wohnsitzgemeinde persönlich abholen oder eine andere Person bevollmächtigen. Die benötigte Vollmacht finden Sie unter "Dokumente".
Der Führerschein kann auch von der Bundesdruckerei per Direktversand mittels Einwurf-Einschreiben zu Ihnen nach Hause gesendet werden.
Falls Sie eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde wünschen, ist zwingend die vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Einen Termin können Sie hier reservieren.
Warten Sie am besten nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ein bis zwei Wochen, ehe Sie den Ersatzführerschein beantragen – vielleicht wird der alte Führerschein doch noch aufgefunden.
Die umgehende Erstattung einer Verlustanzeige bei einer Polizeidienststelle wird empfohlen.
Falls Sie Ihren abhandengekommenen Führerschein nach der Aushändigung des neuen Führerscheins wiederfinden, müssen Sie ihn unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei der Polizeidienststelle abgeben.
Nach Ihrer Antragstellung wird der Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Die Produktion und der Versand des Führerscheins dauern im Regelfall vier bis sechs Wochen. Sollte es sich um einen rosa oder grauen Führerschein handeln, welcher nicht vom Landratsamt Nürnberger Land ausgestellt wurde, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Gegen eine zusätzliche Gebühr ist eine Expressbestellung möglich, bei der der Führerschein innerhalb von etwa 48-72 Stunden oder zwei bis drei Werktagen vorliegt. Die Expressbestellung und die Abholung des Führerscheins sind in diesem Fall nur bei der Fahrerlaubnisbehörde direkt möglich. Hierfür ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Einen Termin können Sie hier reservieren.
Reichen Sie bitte den Antrag "Neuausstellung" zusammen mit diesen Dokumenten ein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht persönlicher Antragstellung im Landratsamt in Kopie beifügen)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung in den Maßen 35 x 45 mm
- die Unterschrift auf dem "Formblatt"
- die Einverständniserklärung zum Direktversand, sofern die Aushändigung auf diesem Weg gewünscht ist
- Diebstahlanzeige einer deutschen Polizeidienststelle oder Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Führerscheins; eine Verlustanzeige bei der Polizei reicht nicht aus. Einen Vordruck für die Versicherung an Eides Statt finden Sie hier. Füllen Sie diesen bitte vollumfänglich aus. Sind die Umstände des Verlustes nicht bekannt, machen Sie bitte umfängliche Angaben über das letztmalige Vorliegen des Führerscheins oder wann Sie den Verlust bemerkt haben.
- Bearbeitungsgebühr: 28,60 Euro
- Bei Direktversand zusätzlich: 5,10 Euro
- Expressgebühren zusätzlich: 20,00 Euro
§ 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Frau Bößner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Merkl
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Windsheimer
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A - Hr
Kartenführerscheine
Frau Facius
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Hs - P
Kartenführerscheine
Herr Maußner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Q - Z
Kartenführerscheine
Frau Falkner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A - L
Papierführerscheine
Frau Engelbrecht
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname M - Z
Papierführerscheine