Die Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis ist über die Fahrschule, Ihre Wohnsitzgemeinde oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes möglich.
Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV anmeldet und vorstellt.
Der Kartenführerschein wird Ihnen dann nach bestandener Prüfung - bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen - von der prüfenden Person ausgehändigt oder muss in bestimmten Fällen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Nürnberger Land abgeholt werden.
Hierzu benötigen wir die Prüfbescheinigung der Technischen Prüfstelle über die bestandene Prüfung, Ihren Pass oder Personalausweis sowie Ihren vorhandenen Führerschein, beziehungsweise vorläufige Fahrberechtigung.
Die Abholung ist persönlich, aber auch durch Bevollmächtigte möglich. Dafür ist zusätzlich Ihre schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person nötig.
Bitte beachten Sie, dass für persönliche Vorsprachen eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist. Einen Termin können Sie hier reservieren.
Folgende Voraussetzung sind für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis nötig:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, D oder D1 kann nur erteilt werden, wenn Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt haben. Wenn Sie noch keine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, müssen Sie diese gleichzeitig beantragen.
- Eine Fahrerlaubnis der Klassen BE, C1E, CE, D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn Sie bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzen, beziehungsweise die Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt haben.
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen und Erfüllung aller Voraussetzungen wird der Prüfauftrag elektronisch an den TÜV erteilt. Sie erhalten in der Regel eine Kostenrechnung nach Antragsbearbeitung.
Eine extra Benachrichtigung an Sie über die Erteilung des Prüfauftrages ergeht nicht; Ihre Fahrschule kann jedoch die erteilten Prüfaufträge abrufen. Bei Rückfragen wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fahrschule.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen vier und sechs Wochen.
Für die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung in den Maßen 35 x 45 mm
- Ihre Unterschrift auf dem Formblatt
- augenärztliche oder durch Augenoptiker ausgestellte Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist
- Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, mindestens neun Unterrichtseinheiten
- Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule und der zuständigen Technischen Prüfstelle
Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung in den Maßen 35 x 45 mm
- Ihre Unterschrift auf dem Formblatt
- Bescheinigung über eine augenfachärztliche Untersuchung, die nicht älter als zwei Jahre ist
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr ist
- Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, mindestens neun Unterrichtseinheiten
- Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule und der zuständigen Technischen Prüfstelle
Für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung in den Maßen 35 x 45 mm
- Ihre Unterschrift auf dem Formblatt
- Bescheinigung über eine augenfachärztliche Untersuchung, die nicht älter als zwei Jahre ist
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr ist
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr ist
- Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, mindestens neun Unterrichtseinheiten
- Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule und der zuständigen Technischen Prüfstelle
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis (wird direkt an das Landratsamt Nürnberger Land geschickt)
- Bearbeitungsgebühr: 44,70 € (mit Probezeit)
- Bearbeitungsgebühr: 43,90 € (ohne Probezeit – bei Klassen AM, L und T)
- ggf. zzgl. Jeweils 10,00 € für die Ausstellung von weiteren Führerscheinen bzw. eines vorläufigen Führerscheins (z.B. bei Beantragung von Doppelklassen)
EU-Führerschein BMDV - EU-Führerschein (bmvi.de)
Fahrerlaubnisklassen BMDV - Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen (bmvi.de)
Frau Bößner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Merkl
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Windsheimer
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A – Hr
Frau Facius
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Hs – P
Herr Maußner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Q - Z