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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie diese neu beantragen, um wieder fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen zu dürfen.

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir empfehlen Ihnen dringend, für die persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde vorab einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung

Andernfalls ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

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