Ein Gericht hat Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Urteil oder einen Strafbefehl entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt oder eine Fahrerlaubnisbehörde hat Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen:
Auf Ihren Antrag hin entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde darüber, ob und unter welchen Bedingungen Ihnen eine Fahrerlaubnis neuerteilt wird.
Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens sechs Monate vor Ende der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Gleichzeitig können Sie dort das benötigte behördliche Führungszeugnis beantragen, das dann direkt an das Landratsamt Nürnberger Land gesendet wird. Wegen der zu leistenden Unterschrift und dem Vergleich mit dem eingereichten Lichtbild müssen Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder persönlich beim Landratsamt Nürnberger Land oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, im Einwohnermeldeamt oder im Bürgeramt, vorsprechen. Bitte beachten Sie, dass für die persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle im Landratsamt zwingend die vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Einen Termin können Sie hier vereinbaren.
Das Gericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu erteilt bekommen. Es ist stattdessen Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, im Antragsverfahren zu prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung erfüllen, insbesondere die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Prüfung Ihrer Fahreignung muss sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände erstrecken.
Sofern sich Zweifel an Ihrer Fahreignung ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern. In diesem Fall bekommen Sie, nachdem Ihr Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen und diese die Unterlagen geprüft hat, ein Schreiben, das Sie zur Beibringung eines solchen Gutachtens auffordert.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im "Merkblatt Neuerteilung“ unter „Dokumente“.
Reichen Sie den „Antrag auf Neuerteilung“ zusammen mit folgenden Dokumenten ein:
Für alle Klassen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung in den Maßen 35 x 45 mm
- Ihre Unterschrift auf dem Formblatt
- Nachweis über neun Unterrichtseinheiten Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes, die nicht älter als zwei Jahre sein darf
- Behördliches Führungszeugnis, stellen Sie diesen Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E (Lkw und Bus):
- Bescheinigung über eine augenfachärztliche Untersuchung. Die Bescheinigung darf nicht älter als zwei Jahre sein. Eine Sehtestbescheinigung ist dann nicht erforderlich.
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
- bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung eine Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG
Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E (Bus):
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle über Ihre Fahreignung. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Erweitertes Behördliches Führungszeugnis, stellen Sie diesen Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Ein "normales" behördliches Führungszeugnis ist dann nicht erforderlich.
Sofern zum Nachweis der Fahreignung zusätzlich ein medizinisch-psychologisches oder ein fachärztliches Gutachten erforderlich ist, können Sie die Unterlagen - ausgenommen das Führungszeugnis – nachreichen, um unnötige Kosten bei einem negativen Ergebnis zu sparen.
- Bearbeitungsgebühr: 139,40 Euro
- Bearbeitungsgebühr bei Anordnung einer Begutachtung: 179,40 Euro
- Gegebenenfalls für die Anordnung eines weiteren Gutachtens zusätzlich 40 Euro
Die Kosten für notwendige Begutachtungen, also medizinisch-psychologische Untersuchungen und ärztliche Gutachten, oder Abstinenznachweise sind in den Antragsgebühren nicht enthalten und werden von den entsprechenden Stellen separat erhoben. Diese gegebenenfalls anfallenden Kosten haben Sie als Antragsteller zu tragen.
Frau Wening
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Neuerteilung nach Entzug wegen Punkten
Neuerteilung nach Entzug in der Probezeit
Frau Steger
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A - F
Frau Sommer
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname G - J, T - Z
Frau Polster
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname K - O
Medizinalcannabis
Herr Zollinger
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname P - S