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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie diese neu beantragen, um wieder fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen zu dürfen.

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist.

Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.

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