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Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Mit Ihrem ausländischen Führerschein dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland noch sechs Monate Kraftfahrzeuge führen (ausgenommen EU- oder EWR-Führerscheine). In dieser Zeit können Sie Ihre Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben.

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist.

Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.

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