Die Fahrerlaubnisklassen für Lkw und Bus werden nur noch auf fünf Jahre befristet erteilt und können durch Nachweise über die körperliche Eignung verlängert werden.
Bei früher erteilten Fahrerlaubnissen für LKW und Bus kann sich eine andere Gültigkeit ergeben:
Bei Fahrerlaubnissen, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden, gilt:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E sind unbefristet gültig
- Fahrerlaubnisklassen C, CE sind bis zum Ablauf des 50. Lebensjahr befristet gültig
Bei Fahrerlaubnissen, die zwischen dem 01.01.1999 und 27.12.2016 erteilt wurden, gilt:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E sind bis zum Ablauf des 50. Lebensjahres befristet gültig
- Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE sind fünf Jahre befristet gültig
Bei Fahrerlaubnissen, die ab dem 28.12.2016 erteilt wurden, gilt:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sind fünf Jahre befristet gültig
Die genannten Befristungen gelten auch für Inhaber*innen einer Altfahrerlaubnis (Klasse 2 oder 3 – Fahrerlaubnis vor 01.01.1999 erteilt), die ihren Führerschein noch nicht in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben.
Zur Verlängerung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem Ablaufdatum die betroffenen Fahrerlaubnisklasse(n) nicht mehr nutzen, beziehungsweise entsprechende Fahrzeuge nicht mehr führen dürfen.
Bei nachträglicher Verlängerung können Besitzstände erlöschen oder zusätzliche Unterlagen (Nachweis über Erste Hilfe) oder Prüfungen erforderlich werden.
Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Die Versendung des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause ist nur möglich, wenn der Führerschein bei der Antragstellung der Fahrerlaubnisbehörde mit vorgelegt wird und dieser befristet wieder ausgehändigt wird. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass ein befristeter Führerschein nur noch im Inland gültig ist.
Falls kein Direktversand durch die Bundesdruckerei erfolgt, ist die Abholung des neuen Führerscheins bei der Führerscheinstelle in Lauf erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass für persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle in Lauf die vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist. Einen Termin können Sie hier reservieren.
Seit dem 23.05.2021 wird die Berufskraftfahrerqualifikation nicht mehr durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ausgewiesen. Stattdessen ist ein extra Fahrerqualifizierungsnachweis auszustellen und mitzuführen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Qualifikation für Berufskraftfahrer*innen“. Soll sowohl die Fahrerlaubnis der C/D-Klassen und die Berufskraftfahrerqualifikation verlängert werden, kann ein gemeinsamer Antrag verwendet werden.
Eine fristgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.
Das Ablaufdatum der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse befindet sich auf der Rückseite des Kartenführerscheins in der Spalte 11.
Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden, ohne dass die Gültigkeit eingekürzt wird.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Zur Verlängerung der Fahrerlaubnis reichen Sie den "Antrag Neuausstellung" zusammen mit folgenden Unterlagen ein
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Ihre Unterschrift auf dem Formblatt
- Bescheinigung über eine augenfachärztliche Untersuchung, die nicht älter als zwei Jahre ist
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr ist
Für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
- erweitertes behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen und wird direkt an das Landratsamt geschickt); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Ab Vollendung des 50. Lebensjahres: betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr ist
- Bearbeitungsgebühr: 43,90 Euro
- Gegebenenfalls zuzüglich Gebühr für Direktversand: 5,10 Euro
Frau Bößner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Merkl
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Windsheimer
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A – Hr
Frau Facius
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Hs – P
Herr Maußner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Q - Z