Beratung
Das Gesundheitsamt berät Sie, wenn Sie an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind. Diese Beratung dient auch der Verhütung von Infektionskrankheiten.
Bekämpfung
Entwickeln sich als Folge einer Infektion Krankheitssymptome, so spricht man von Infektionskrankheit. Das Gesundheitsamt trifft die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
Besonderheiten
Infektionsschutz in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen
In Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten und Schulen, sind viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene über einen längeren Zeitraum auf engstem Raum zusammen. Dies erhöht die Ansteckungsgefahr für Infektionskrankheiten ebenso wie für Kopfläuse.
Wenn Sie an einer der im Infektionsschutzgesetz (§ 34) genannten Infektionskrankheiten erkrankt sind oder bei denen ein Krankheitsverdacht besteht, dürfen Sie eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Gleiches gilt auch für Kopflausbefall.
Damit soll eine Weiterverbreitung dieser Infektion vermieden werden.
In § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist festgelegt, dass Betroffene beziehungsweise deren Sorgeberechtigte der besuchten Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich Mitteilung zu machen haben, wenn eine der aufgeführten Infektionskrankheiten oder der Verdacht darauf vorliegt.
Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat dies dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen.
Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes:
- erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten
- werten diese Informationen aus
- treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen
- bieten kostenlose Beratung
- bieten in bestimmten Fällen kostenlose Untersuchungen an
Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Herr Imschloß
Gesundheitsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Mergl
Gesundheitsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Schmidt
Gesundheitsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz