Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinheiten unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Diese Überwachung erfolgt in der Regel im Rahmen einer Beratung und durch Begehungen in den Einrichtungen des Landkreises Nürnberger Land.
Durch die Kombination aus Beratung des Krankenhauspersonals und Kontrolle der Krankenhaushygiene werden Arbeits- und Funktionsabläufe optimiert. So wird vom Gesundheitsamt ein Beitrag zur Senkung der Krankenhausinfektionen geleistet. Angestrebt wird dabei eine deutliche Verminderung der Fälle von Pneumonien, Wundinfektionen, Sepsisfällen und Harnwegsinfektionen. Diese verlängern die Krankheitsdauer sonst maßgeblich und führen zur Kostenerhöhung. Eine konsequent durchgeführte Krankenhaushygiene ist deshalb Bestandteil des Qualitätsmanagements eines jeden Krankenhauses und auch jeder Arztpraxis. Sie ist sowohl aus ärztlicher als auch aus ökonomischer Sicht im Zeitalter von Fallpauschalen unerlässlich.
Zusätzlich bietet das Gesundheitsamt einmal jährlich eine Weiterbildungsveranstaltung über resistente Erreger an.
Folgende stationären Einrichtungen unterliegen der krankenhaushygienischen Überwachung des Gesundheitsamts Nürnberger Land:
- Frankenalb-Klinik Engelthal
- Sana-Kliniken Rummelsberg
- Krankenhaus Altdorf
- Krankenhaus Lauf
- Krankenhaus Hersbruck
- Psori-Sol Klinik Hersbruck
- Lympho-Opt-Klinik Hohenstadt
Bei Krankenhausbegehungen wird beratend auf mögliche Infektionsquellen hingewiesen. Auch bei speziell aufgetretenen Problemen kann das Gesundheitsamt beratend tätig werden. Im Fall von Krankenhausneu- oder -umbauten bemüht sich das Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit Bauherr*in und Architekt*in um eine Optimierung der Gestaltung hinsichtlich der Hygiene.
Dem Selbstverständnis des Gesundheitsamts entsprechend, in erster Linie ein Partner der Krankenhäuser zu sein, gestalten sich die jährlichen Begehungen in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre, von der alle Teilnehmenden profitieren.
Etwa drei Monate vor den Krankenhausbegehungen stellt das Gesundheitsamt für die Akut-, Fach- und Rehabilitationskrankenhäuser im Landkreis die Teams, bestehend aus Ärztin oder Arzt und Hygienekontrolleur*in, zusammen und legt die Termine fest.
Wegen des organisatorischen Aufwandes, den Krankenhäuser anlässlich einer Hygienebegehung leisten, bietet eine frühzeitige Terminvereinbarung die Gewähr, dass am vereinbarten Tag auch alle wichtigen Entscheidungsträger*innen und Ansprechpartner*innen anwesend sind.
Den ersten Teil der Hygienebegehung bildet die Vorbesprechung, welche im Lauf der Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, und an der neben ärztlichem Direktorat, Verwaltungsdirektorat und Pflegedienstleitung, hygienebeauftragter Ärztin oder Arzt und Hygienefachkraft auch die Hauswirtschaftsleitung und Technische Leitung teilnehmen.
Nun berichtet die jeweilige Einrichtung über geplante oder bereits durchgeführte Baumaßnahmen; zur Sprache kommt ebenfalls, wie es mit der Behebung möglicher Hygienemängel steht, die bei der letztjährigen Begehung festgestellt wurden; ferner werden natürlich anstehende Hygienefragen diskutiert.
Wichtig ist auch die Vermittlung aktueller Entwicklungen in der Infektionsepidemiologie durch das Gesundheitsamt. So werden die jeweils neu veröffentlichten Empfehlungen der Krankenhaushygienekommission am Robert Koch-Institut erläutert. Ein wichtiges Thema ist stets die Umsetzung des § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dieser erlegt den Krankenhäusern auf, nosokomiale Infektionen und Erreger mit speziellen Resistenzen zu erfassen und zu bewerten.
Im Anschluss an die ausführliche Vorbesprechung findet die eigentliche Begehung statt, die in kleineren Häusern alle hygienerelevanten Bereiche umfasst. In größeren Einrichtungen hingegen können aus Zeitgründen nur Teilbereiche besichtigt werden. Besondere Beachtung finden als Schwerpunkte der OP-Bereich, die Zentralsterilisation, die Intensivstation, die Endoskopie und die Notfallaufnahme.
Da größere Einrichtungen mit ihren Krankenhaushygieniker*innen selbst eigene Krankenhausbegehungen durchführen, gibt es in der Regel nur kleinere hygienische Beanstandungen, deren Abhilfemaßnahmen direkt vor Ort mit den Verantwortlichen besprochen werden können. Haustechnische Bereiche, wie die Trinkwasserversorgung und die Raumlufttechnik, werden während der Begehung eingehender durch zuständige Hygienekontrolleur*innen und das Personal der Technischen Leitung der Einrichtung in Augenschein genommen.
Nach Beendigung der Begehung findet eine kurze Abschlussbesprechung statt, in der die in den einzelnen Bereichen angetroffenen Verhältnisse erörtert werden, und die Gelegenheit genutzt werden kann, noch offene Fragen zu klären.
Im Anschluss an die Begehung verfasst die Ärztin oder der Arzt des Gesundheitsamts zeitnah einen ausführlichen Bericht für das Krankenhaus, in dem die Inhalte der Besprechung sowie die bei der Begehung angetroffenen hygienischen Verhältnisse festgehalten werden. Dort angesprochene Hygienemängel sowie Vorschläge zu deren Beseitigung werden unter anderem in den Sitzungen der Hygienekommission der jeweiligen Krankenhäuser besprochen und erforderlichenfalls bauliche oder organisatorische Änderungen geprüft.
Da die Einrichtungen auch der Überwachung durch die Berufsgenossenschaften und durch die Gewerbeaufsichtsämter unterliegen, arbeiten die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit den Gewerbeärzt*innen und den Ärzt*innen der Berufsgenossenschaften sowie mit den Betreibsärzt*innen und Arbeitsmediziner*innen zusammen.
Art. 14, Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
Informationsmaterialien des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Team Hygienekontrolleure
Landratsamt Nürnberger Land
Staatliches Gesundheitsamt
Waldluststraße 1
91207 Lauf a. d. Pegnitz