Zum Abgleich der Daten bekommt jedes bevölkerungsbezogene Krebsregister die Totenscheine des Landes, um die Überlebenszeiten zu berechnen, und versucht zu bestimmen, ob die Krebserkrankung ursächlich am Tod beteiligt war.
Eine landesweit tätige Vertrauensstelle darf als einzige aller vollzugsbeteiligten Stellen dauerhaft die Identitätsdaten der hinter den Meldungen stehenden Personen kennen und speichern.
Sie können vom LGL schriftliche Auskunft zu den im Bayerischen Krebsregister gespeicherten Daten verlangen, soweit diese Daten Sie selbst oder eine Ihrer Personensorge oder Betreuung unterstehenden Person betreffen.
Das Bayerische Krebsregister (BayKRegG) ist klinisches Krebsregister nach § 65c SGB V.
Staatliches Gesundheitsamt
Sekretariat
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz