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Schulärztliche Zeugnisse zu Fehlzeiten und Prüfungsbefreiung

Die Schule kann von volljährigen Schüler*innen oder den Erziehungs- und Sorgeberechtigten minderjähriger Schüler*innen ein schul- oder amtsärztliches Attest verlangen. In diesem Fall fordert sie die Betroffenen schriftlich dazu auf, sich am Gesundheitsamt untersuchen zu lassen. 

Sollten Sie einen solchen Auftrag von einer Schule erhalten, können Sie sich damit an das Gesundheitsamt wenden. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den unten genannten Kontaktpersonen. 

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