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Todesbescheinigung

Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Todesbescheinigungen an das Bayerische Landesamt für Statistik beziehungsweise das Tumorzentrum Erlangen-Nürnberg unter Einhaltung des Datenschutzes weiterzuleiten.

Zum 1. April 2025 wurde in Bayern die zweite Leichenschau vor Feuerbestattungen eingeführt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat hierzu mitgeteilt, dass zwingend die Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung (Todesbescheinigungen) angepasst werden mussten. Die Anpassung der Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung traten zum 17. März 2025 in Kraft. Die bisherigen Muster dürfen noch bis zum 30. April 2025 verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt sind zwingend die neuen Muster im Rahmen der Leichenschauen zu verwenden. Die neuen Formularsätze können auf dem üblichen Weg bei den Verlagen bestellt werden.

 

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