Die Todesbescheinigung enthält die Angaben des Todes, der Todesart und der Todesursache und besteht aus einem vertraulichen Teil und einem nicht-vertraulichen Teil.
Im vertraulichen Teil werden Angaben zur Person sowie detailliertere Angaben zum Tod gemacht, zum Beispiel zu Anzeichen des Todes wie Totenflecke, Fäulnis oder Totenstarre, zur Obduktionsdurchführung oder zur Todesursache.
Im nicht-vertraulichen Teil der Todesbescheinigung werden die Personalien der verstorbenen Person und die Angaben zum Todesfall festgehalten, etwa der Sterbeort und -zeitpunkt, die Todesart, mögliche Infektionen, Angaben zu zuletzt behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie zur ausstellenden Ärztin oder zum ausstellenden Arzt der Todesbescheinigung.
Dieser Teil wird nach dem Ausfüllen den Angehörigen übergeben und dient zur Vorlage beim Standesamt.
Personenbezogene Auskünfte aus dem vertraulichen Teil der Todesbescheinigung dürfen erteilt werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten hierin eingewilligt hat oder soweit dies für Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Polizei zur Verfolgung von Straftaten oder für das Zentrum Bayern Familie und Soziales zu seiner Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Zudem können Auskünfte erteilt oder Einsicht gewährt werden, soweit die auskunftsuchende Person oder Behörde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis über die Todesumstände einer namentlich bezeichneten verstorbenen Person glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Offenbarung schutzwürdige Interessen des Verstorbenen beeinträchtigt werden.
Dies gilt allerdings nur für Personen, die im Landkreis Nürnberger Land verstorben sind.
Bitte füllen Sie hierzu diesen Antrag aus.
Die Weitergabe der Laufzettel mit Todesbescheinigungen (Blatt 3) an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung erfolgt immer am 15. des Folgemonats.
Die Weitergabe der Todesbescheinigungen an das Tumorzentrum (Blatt 2, Stelle nach Art.5 BayKRG) erfolgt am 15. jedes zweiten Monats.
Die Gemeinden geben die Todesbescheinigung in dreifacher Ausfertigung an das Staatliche Gesundheitsamt.
- Blatt 1: Gesundheitsamt, Vertraulicher Teil 1
- Blatt 2: Stelle nach Art. 5 Abs. 6 BayKRG, Vertraulicher Teil 1
- Blatt 3: Statistisches Landesamt, Vertraulicher Teil 1
- Bestattungsverordnung Bayern – BestV
- Bayerisches Bestattungsgesetz -BestG
Sekretariat
Staatliches Gesundheitsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz