Die Tuberkulose zählt weltweit zu den häufigsten Infektionskrankheiten. Obwohl sie gut zu behandeln ist, fordert die Tuberkulose immer wieder Todesopfer.
Der Erreger ist das Tuberkulosebakterium, das von erkrankten Menschen beim Husten, Niesen, Sprechen und Singen in Form von kleinsten Tröpfchen an die Umwelt abgegeben werden kann.
Übertragung
Menschen, die sich in der näheren Umgebung eines an offener Lungentuberkulose Erkrankten aufhalten, können die bakterienhaltigen Tröpfchen einatmen und so infiziert werden.
Die Wahrscheinlichkeit der Infektion einer Kontaktperson ist abhängig von:
- der Menge der Erreger, die durch den Erkrankten ausgeschieden werden,
- der Intensität, Dauer und Häufigkeit des Kontaktes zum Erkrankten,
- der Aggressivität des Erregers sowie
- der Immunabwehr der Kontaktperson.
Wichtig ist: Nicht alle Infizierten werden krank, nur rund fünf bis zehn Prozent erkranken im Laufe ihres Lebens an einer Tuberkulose.
Symptome und Verlauf
In den meisten Fällen erkrankt die Lunge. Prinzipiell kann das Tuberkulosebakterium jedoch von der Lunge über die Blutbahn jedes andere Organ erreichen und dort zur Erkrankung führen, beispielsweise in den Lymphknoten, den Knochen, den Nieren und ableitenden Harnwegen, im Gehirn und in der Gehirnhaut.
Gerade im Anfangsstadium der Erkrankung kann man völlig beschwerdefrei sein oder nur uncharakteristische Krankheitszeichen wie Frösteln, Mattigkeit, Appetitmangel, Gewichtsabnahme, Fieber und Nachtschweiß bemerken. Erst später kommen dann wegweisendere Symptome wie trockener Husten oder Husten mit Auswurf hinzu. Deshalb werden Kontaktpersonen auch dann untersucht, wenn sie sich gesund fühlen.
Meldepflicht bei Tuberkulose
Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung. Patient*innen mit einer Neuerkrankung werden dem Sachgebiet Tuberkulosefürsorge im Staatlichen Gesundheitsamt Nürnberger Land von Krankenhäusern, Praxen und Laboratorien gemeldet. Die im Gesundheitsamt ansässige Tuberkulosefürsorgestelle begleitet und überwacht Patient*innen während und nach der Behandlungsphase. In der Regel werden die Kontaktpersonen mit Hilfe des Erkrankten ermittelt und vom Sachgebiet Tuberkulose zur sogenannten Umgebungsuntersuchung aufgefordert. Die Beratung ist vertraulich und die Untersuchungen sind kostenfrei.
Umgebungsuntersuchung
Zu den Aufgaben des Sachgebiets Tuberkulose gehört es weiterhin, auf der rechtlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Kontaktpersonen von Neuerkrankten, beispielsweise Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, Mitbewohner*innen oder Arbeitskolleg*innen, zu ermitteln und einer Untersuchung zuzuführen. In der Regel werden die Kontaktpersonen mit Hilfe der erkrankten Person ermittelt und vom Sachgebiet Tuberkulose zur sogenannten Umgebungsuntersuchung aufgefordert. Sinn dieser Umgebungsuntersuchung ist es, zum einen die mögliche Infektionsquelle zu finden und zum anderen die Ausbreitung der Erkrankung in der Kontaktpersonengruppe zu erkennen beziehungsweise zu verhindern. Wie viele Personen, wie häufig und in welchen zeitlichen Abständen im Einzelnen untersucht werden müssen, ergibt sich aus der Ansteckungsfähigkeit, der "Infektiosität", des Erkrankten, der Kontaktenge und -häufigkeit und hängt auch von der Empfänglichkeit der Kontaktperson für Infektionskrankheiten ab, die intakt oder, zum Beispiel durch eine Krankheit oder eine medikamentöse Dauertherapie, geschwächt sein kann.
Auch Zugewanderte mit einem verdächtigen Lungenbefund werden über das Sachgebiet einer weiteren Diagnostik und, falls nötig, einer Therapie zugeführt.
Folgende Untersuchungsmöglichkeiten gibt es im Gesundheitsamt Nürnberger Land:
- IGRA-Test, zum Beispiel der Quantiferon-Bluttest, mit dem eine Tuberkulose-Infektion nachgewiesen werden kann
- Tuberkulintest nach Mendel-Mantoux, der sogenannte „Spritzentest“, bei kleineren Kindern
- Röntgenuntersuchung der Lunge, mit der eine Erkrankung an Lungentuberkulose festgestellt werden kann
- in Einzelfällen, das heißt bei entsprechenden Beschwerden oder bei Krankheitsverdacht, die Untersuchung des Auswurfs auf Tuberkuloseerreger.
Die Untersuchungen im Gesundheitsamt sind kostenfrei. Das Beratungs- und Untersuchungsangebot richtet sich an Personen, die an Tuberkulose erkrankt sind, und durch die Erkrankung Gefährdete.
Der IGRA-Test (Quantiferon- Bluttest) dauert im Gesundheitsamt 20 Minuten. Das Ergebnis bekommen Sie nach rund einer Woche.
Der Tuberkulintest (RT23) wird nur bei kleinen Kindern durchgeführt. Er dauert im Amt 20 Minuten. Das Ergebnis gibt es beim Gesundheitsamt nach drei bis vier Tagen, beim Kinderarzt bereits nach zehn Minuten.
Eine Röntgenuntersuchung der Lunge wird in Kooperation mit der Röntgen-Praxis Dr. Langlouis in Lauf durchgeführt.
Beratung, Untersuchung und Behandlung bei Tuberkulose sind vertraulich und kostenlos.
Website mit Infomaterialien des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose
Infoseite des Robert Koch Instituts
Team der Tuberkulosefürsorge
Landratsamt Nürnberger Land
Staatliches Gesundheitsamt
Waldluststraße 1
91207 Lauf a. d. Pegnitz