Das Landratsamt Nürnberger Land ist als Immissionsschutzbehörde zur Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen gesetzlich verpflichtet. Bei regelmäßigen Betriebsbegehungen wird überprüft, ob Ihre Anlage entsprechend der zugrundeliegenden Genehmigung betrieben wird.
Die Überwachung beziehungsweise der Erlass von Anordnungen der Anlage wird veranlasst, wenn:
- regelmäßige Überwachungsfristen erreicht sind.
- der Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit nicht ausreichend ist und in der Folge die festgelegten Begrenzungen der Emissionen überprüft oder neu festgesetzt werden müssen.
- neue Techniken eine erhebliche Verminderung der Emissionen ermöglichen.
- eine Verbesserung der Betriebssicherheit erforderlich ist oder neue umweltrechtliche Vorschriften dies fordern.
Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft, den Boden oder die Gewässer hervorzurufen fallen unter den Anwendungserbeich der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments (Industrieemissions-Richtlinie). Aus dieser Rechtsvorschrift ergeben sich weitere konkrete Überwachungs- und Veröffentlichungspflichten.
Grundlage für die Überwachung von Anlagen im Anwendungsbereich der Industrieemissions-Richtlinie ist der für den Bereich Immissionsschutz erstellte Überwachungsplan der Regierung von Mittelfranken.
Im Überwachungsprogramm des Landratsamtes Nürnberger Land werden nur Anlagen aufgeführt, die im eigenen Zuständigkeitsbereich liegenden. Diese Anlagen einschließlich dem dazugehörigen Überwachungsbericht finden Sie in der Auflistung unter "Besondere Hinweise".
Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen bei betroffenen Anlagen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken. Bei Anlagen der höchsten Risikostufe darf er ein Jahr nicht überschreiten. Bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe sind es maximal drei Jahre.
Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer IE-Anlage erstellt die Immissionsschutzbehörde einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Der Überwachungsbericht wird der Öffentlichkeit innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich gemacht. Auch den Überwachungsbericht finden Sie unter "Besondere Hinweise".
Die regelmäßige Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie im speziellen das Überwachungsprogramm gemäß der IE-RL gewährleisten eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Nürnberger Land.
Anlage 1 zum Überwachungsprogramm des Landratsamts Nürnberger Land
Name / Firma: | Standort: | Straße / Ortsteil: | Anlagen: (in der Anlage nach Art. 3 Nr. 3 derIE-RL durchgeführte, unterschiedliche Tätigkeiten) | Nr. Anhang I Ie-RL (in der Anlage durchgeführte Tätigkeiten) | Nr. 4. BImSchV: (Anlagenteile und Neben-einrichtungen) | Überwachung der Einleitung durch das Wasser-wirtschaftsamt | Überwachungs-turnus (Monate) | Nächster Überwachungs-termin (spätestens) | Anlage 3 - Überwachungs-bericht |
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Bavaria Electrodes GmbH | Röthenbach an der Pegnitz | Grünthal 1-6 | Elektrodenfabrik | 6.8 | 4.7 | Ja | 12 | 03/2022 | Bericht |
Bavaria Electrodes GmbH | Röthenbach an der Pegnitz | Grünthal 1-6 | Spezialkohlenherstellung | 6.8 | 4.7 | Ja | 12 | 03/2022 | Bericht |
Bolta Werke GmbH | Leinburg | Industriestr. 22 | Galvanik Werk 1 | 2.6 | 3.10.1 | Ja | 12 | 03/2022 | Bericht |
Bolta Werke GmbH | Leinburg | Reichswaldstr. 6a | Galvanik Werk 2 | 2.6 | 3.10.1 | Ja | 12 | 11/2022 | Bericht |
Diehl Metall Stiftung & Co. KG | Röthenbach an der Pegnitz | Heinrich-Diehl-Str. 9 | Stranggußgießerei / Beizanlage | 2.5 b / 2.6 | 3.4.1 /3.10.1 | Ja | 12 | 11/2022 | Bericht |
ECKA Granules Germany GmbH | Velden | Eckastr. 1 | Schmelzanlage für Zink Haus C | 2.5 b | 3.4.1 | Ja | 36 | 03/2024 | Bericht |
ECKA Granules Germany GmbH | Velden | Eckastr. 1 | Schmelzanlage für Cu Haus B | 2.5 b | 3.4.1 | Ja | 36 | 03/2023 | Bericht |
EXCELLA GmbH | Feucht | Nürnberger Str. 12 | Arzneimittelherstellung | 4.5 | 4.1.19 | Nein | 24 | 07/2023 | Bericht |
Umweltdienste Merkel GmbH | Lauf an der Pegnitz | Industriestr. 4a | Zwischenlager f. bes. überw. bed. Abfälle | 5.5 | 8.12.1.1 | Nein | 36 | 12/2024 | Bericht |
Umweltdienste Merkel GmbH | Neunkirchen am Sand / Speikern | Industriestr. 8 | Zwischenlager f. bes. überw. bed. Abfälle | 5.5 | 8.12.1.1 | Nein | 36 | 12/2024 | Bericht |
Nießer Metallveredelung GmbH | Röthenbach an der Pegnitz | Mühllach 17 | Oberflächenbehandlungs-anlage für Metalle | 2.6 | 3.10.1 | Ja | 12 | 09/2022 | Bericht |
Retorte GmbH Selenium Chemicals & Metals | Röthenbach an der Pegnitz | Sulzbacher Str. 45 | Herstellung von Selen u. Verbindungen | 4.2 e | 4.1.16 | Ja | 12 | 09/2022 | Bericht |
Schlenk Metallic Pigments GmbH | Neuhaus an der Pegnitz | Rothenbruck | NE-Metall-Schmelzanlage | 2.5 b | 3.4.1 | Ja | 12 | 03/2022 | Bericht |
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG | Nürnberg | Ende Regensburger Str. | Kompostieranlage für Grün- u. Bioabfälle | 5.3 | 8.5.1 | Nein | 36 | 12/2023 | Bericht |
Wenn eine Überwachung durch das Landratsamt erfolgt, entstehen für Sie Kosten. Diese ergeben sich aus dem Kostengesetz sowie dem zugehörigen Kostenverzeichnis (Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz; Kostenverzeichnis – KVz –), Tarifnummer Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.22.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - IE-RL)
Herr Lankes
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Bereich Verwaltung
Herr Saller
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Bereich Technik
Herr Kögler
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Bereich Technik