Wenn Sie ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge ins Ausland fahren und dort auch zulassen möchten, benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Das Ausfuhrkennzeichen wird für die Dauer der Haftpflichtversicherung zugeteilt, längstens für ein Jahr.
Den Antrag für ein Ausfuhrkennzeichen können Sie bei folgenden Zulassungsbehörden stellen:
- Ort Ihres Hauptwohnsitzes
- wenn kein Wohnsitz in Deutschland besteht, am Ort des Standorts des Fahrzeugs
- Ort Ihres Betriebssitzes oder der beteiligten Niederlassung (bei juristischen Personen)
Falls Sie kein Bankkonto in einem Mitgliedsstaat der EU haben, bezahlen Sie bitte vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens für die Dauer der Zulassung die Kfz-Steuer beim Hauptzollamt Nürnberg. Dazu beachten Sie bitte die Öffnungszeiten des Hauptzollamtes.
Ein Ausfuhrkennnzeichen ist mindestens einen Monat steuerpflichtig.
Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen.
Ein Ausfuhrkennzeichen bekommen Sie nur an der Hauptstelle in Lauf.
Abweichend von den regulären Öffnungszeiten ist die Annahme von Anträgen auf Zuteilung eines
Ausfuhrkennzeichens nur am Vormittag bis 12:00 Uhr möglich.
Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter unserer Zulassungsstelle gerne weiter.
Sie benötigen:
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters im Original. Eine Kopie reicht hier nicht aus.
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer.
- eine gelbe Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- den Fahrzeugbrief - Zulassungsbescheinigung Teil II
- das / die Kennzeichenschild(er) (sofern das Fahrzeug zugelassen ist)
- den Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültigen Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben) oder ausländische Fahrzeugpapiere
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug sowie Personalausweis des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin
Alle relevanten Unterlagen sind in deutscher Sprache oder in amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen.
Das Fahrzeug ist auf Verlangen von der Zulassungsbehörde zu identifizieren. Sie sollten also dafür sorgen, dass Sie es gegebenenfalls zeitnah vorführen können. In jedem Fall ist eine Vorführung erforderlich - bei ausländischen Fahrzeugpapieren – sowie bei "Verlängerungen" eines Ausfuhrkennzeichens.
Wenn für Ihr Fahrzeug nur ein CoC-Papier vorliegt, muss es bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden oder Sie brauchen eine Bestätigung der technischen Prüfstelle, dass die Fahrzeugpapiere mit dem begutachteten Fahrzeug übereinstimmen.
Bitte stellen Sie schon vorher fest, wo am Fahrzeug die Fahrgestellnummer eingeschlagen ist, und säubern Sie diesen Bereich.
Rechtlich gesehen können bei einer internationalen Zulassung Halter*in, Versicherungsnehmer*in, und Fahrer*in verschiedene Personen sein. Um Schwierigkeiten an den Grenzübergängen zu vermeiden, empfehlen wir jedoch, die Versicherung und die Zulassung auf eine Person.
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz möglich.
Die Gebühr beträgt in der Regel 34,00 - 56,00 Euro.
Auf Antrag kann Ihnen zusätzlich ein Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden. Die Gebühren betragen dann zusätzlich 11,40 Euro.
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben und können direkt bei einem Schilderladen erfragt werden.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr