Durch die Niederlassungserlaubnis wird ein Daueraufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland begründet. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf in der Regel nicht mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.
Die Anforderungen an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind dementsprechend besonders hoch.
Sie kommt in Betracht für
- Ehepartner*innen von Ausländer*innen
- Fachkräfte
- Asylberechtigte oder Personen denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde
- Personen denen der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde
- Für Ehe – oder Lebenspartner*innen von Deutschen, Kinder bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und für Elternteile eines minderjährigen deutschen Kindes
- Für minderjährige ausländische Personen
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unterscheiden sich je nach Einzelfall und vorherigem Aufenthaltszweck.
Die Voraussetzungen sind regelmäßig wie folgt:
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren
- gesicherter Lebensunterhalt
- mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 Zertifikat)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (Test „Leben in Deutschland“)
- ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen
Daneben sieht das Aufenthaltsgesetz für bestimmte Aufenthaltszwecke spezielle Regelungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vor, bei denen zum Teil abweichende Voraussetzungen vorliegen müssen.
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt stellt keine Aufenthaltsanzeige dar
Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
In der Regel werden die folgend genannten Unterlagen verlangt:
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt (Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate
- Nachweis über ausreichend Krankenversicherungsschutz
- Zertifikat über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
- Zertifikat über Test „Leben in Deutschland“
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147 Euro
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124 Euro
Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen: 113 Euro
Niederlassungserlaubnis für humanitäre Titel: kostenfrei
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
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Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
Landratsamt Nürnberger Land
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Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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