Für Personen, die nicht unter eine spezielle Regelung für eine Niederlassungserlaubnis im Aufenthaltsgesetz fallen, wie zum Beispiel Ehepartner*innen von Ausländer*innen, kann eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG in Betracht kommen.
Die Allgemeine Niederlassungserlaubnis ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland räumlich unbeschränkt und darf, außer in zugelassenen Fällen, nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Anforderungen an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind besonders hoch, da diese einen unbefristeten Aufenthaltstitel darstellt.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG sind in der Regel wie folgt:
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Gesicherter Lebensunterhalt
- 60 Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Nachweis über ausreichend Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (Test „Leben in Deutschland“)
- Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfen nicht entgegenstehen (zum Beispiel durch Straftaten)
- Ausreichend Wohnraum
- Aktuelles biometrischen Passfoto
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Notwendig sind:
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt (Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über 60 Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG: 113,00 Euro
Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte: Gebührenfrei
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
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91207 Lauf an der Pegnitz
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Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
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91207 Lauf an der Pegnitz
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
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Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr