Wenn Sie asylberechtigt sind oder Ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, kommen Sie für eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 3 AufenthG in Betracht.
Dieser Titel ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland räumlich unbeschränkt und darf, außer in zugelassenen Fällen, nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Anforderungen an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind besonders hoch, da diese einen unbefristeten Aufenthaltstitel darstellt.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufentG:
- Seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- Überwiegend gesicherter Lebensunterhalt
- Nachweis über ausreichend Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (A2)
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (Test „Leben in Deutschland“)
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen (zum Beispiel durch Straftaten)
- Aktuelles biometrischen Passfoto
Sollten die oben genannten Voraussetzungen bei Ihnen nicht vorliegen, könnte eine Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 Satz 3 AufentG in Frage kommen. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Seit 3 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- Lebensunterhalt ist weit überwiegend gesichert
- Nachweis über ausreichend Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über das Beherrschen der deutschen Sprache (C1)
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (Test „Leben in Deutschland“)
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen (zum Beispiel durch Straftaten)
- Ausreichen Wohnraum
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Notwendig sind:
- nationaler Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt (Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Wohnraumbestätigung
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
Niederlassungserlaubnis für humanitäre Titel: gebührenfrei
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr