Wenn Sie
- Ehe- oder Lebenspartner*in von Deutschen
- Kind mit mindestens einem deutschen Elternteil
oder
- Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes
sind, kann für Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG in Betracht kommen.
Dieser Titel ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland räumlich unbeschränkt und darf, außer in zugelassenen Fällen, nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Anforderungen an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind besonders hoch, da diese einen unbefristeten Aufenthaltstitel darstellt.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG sind wie folgt:
- Seit 3 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der familiären Gemeinschaft
- Erklärung der bestehenden familiären Lebensgemeinschaft
- Gesicherter Lebensunterhalt
- Nachweis über ausreichend Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
- Ausreichend Wohnraum
- Aktuelles biometrischen Passfoto
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Notwendig sind:
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt (Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
Niederlassungserlaubnis für Volljährige 113,00 Euro
Niederlassungserlabunis für Minderjährige: 56,50 Euro
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr