Was ist eine Katastrophe im Sinn des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG)?
Eine Katastrophe ist ein Geschehen,
- bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder
- die natürlichen Lebensgrundlagen (Umwelt) oder
- bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß
gefährdet oder geschädigt werden.
Zudem kann die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.
Wer sind die Katastrophenschutzbehörden im Land?
Katastrophenschutzbehörden sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden - also die Landratsämter und die kreisfreien Gemeinden -, die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Wie ist der Katastrophenschutz organisiert?
Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW) auf. Darüber hinaus sind alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke, die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Katastrophenhilfe verpflichtet.
Wie funktioniert die Einsatzleitung und Führung im Katastrophenschutz?
Die Katastrophenschutzbehörde des Landratsamtes stellt das Vorliegen und auch das Ende einer Katastrophe fest. Nach Feststellung des Katastrophenfalls leitet sie den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Sie hat hierzu ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften und beteiligten Behörden der gleichen oder einer niedrigeren Stufe.
Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben am Schadensort gibt es eine Örtlichen Einsatzleitung. Diese leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisungen der Katastrophenschutzbehörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen.
Was sind die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden?
Vorbereitende Maßnahmen
- Planungen
- Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
- Allgemeine Katastrophenschutzplanung
- Katastrophenschutz-Sonderpläne für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial
- Regelungen
- Regelung der Einsatzleitung und Führung bei Katastrophen und Großschadenereignissen
- Aus- und Fortbildung
- Übungen
Einsatzleitung im Katastrophenfall
- Gesamt-Einsatzleitung
- Koordination aller Einsatzmaßnahmen, Einsatzkräfte und beteiligten Behörden
- Anforderung externer Ressourcen oder Einsatzkräfte
Herr Rott
Sicherheitsbehörde
Allgemeine Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Knippelberg
Sicherheitsbehörde
Allgemeine Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Beck
Sicherheitsbehörde
Allgemeine Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz