Zum Umgang mit den genannten Pulvern brauchen Sie eine Erlaubnis.
Man unterscheidet dabei drei Pulversorten:
- Schwarzpulver: Schwarzpulver wird normalerweise als Treibladung in Perkussionswaffen eingesetzt oder auch in altertümlichen Patronen wiedergeladen.
- Böllerpulver: Böllerpulver ist perfekt für die Erzeugung eines lauten Knalls in Böllergeräten und findet auch nur dort Verwendung.
- Nitrocellulosepulver (NC): NC-Pulver ist „modernes“ Schießpulver, welches zum Laden und Wiederladen von Patronen genutzt wird.
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen (vgl. §§ 8a und 8b SprengG) sowie das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Fachkunde durch nachgewiesene Ausbildung ist notwendig. Zum Erlangen der Fachkunde ist eine Anmeldung bei einem, meist privaten, Lehrgangsanbieter notwendig. Dieser verlangt grundsätzlich eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ von seinen Lehrgangsteilnehmer*innen. Wenn Sie diese beantragen möchten, reichen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag Erteilung Unbedenklichkeitsbescheinigung" beim Sachgebiet 33, Sicherheits- u. Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz, Wahlangelegenheiten, ein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nach Anfrage bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Bundeszentralregister erteilt.
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Sie nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder weder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben.
Reichen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag Erteilung Erlaubnis § 27 Sprengstoffgesetz" gemeinsam mit einem Fachkundenachweis beim Sachgebiet 33, Sicherheits- u. Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz, Wahlangelegenheiten, ein.
Wenn es um die Verlängerung dieser Erlaubnis geht, reichen Sie bitte den "Antrag Pulverbedürfnis" oder einen gültigen Jagdschein ein.
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz - Onlineformular
Bitte melden Sie sich für Ihr Anliegen unter folgendem Link an: Terminvergabe
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bestandskunden: 70 €
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Neukunden: 100 €
- Verlängerung Sprengstofferlaubnis: 70 €
- Neuaustellung Sprengstofferlaubnis 1 Pulverart: 130 €
- Neuaustellung Sprengstofferlaubnis 2 Pulverart: 160 €
- Neuaustellung Sprengstofferlaubnis 3 Pulverart: 190 €
- Erweiterung der Erlaubnis: 90 €
- Mengennachtrag der Erlaubnis: 70 €
Sprengstoffgesetz
Herr Bezold
Sachbearbeiter Waffenrecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Knippelberg
Stellvertretender Sachbearbeiter Waffenrecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz