Die Regierungen weisen den Landkreisen und kreisfreien Städten Lehrgangsplätze zu.
Für eine Anmeldung müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen, die für die jeweilige Lehrgangsart vorgeschrieben sind. Die Kommandant*innen müssen auf dem Anmeldeformular bestätigen, dass die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag wird über die Gemeinde und das Büro des Kreisbrandrates im Landratsamt an die Regierung weitergeleitet. Die angemeldeten Personen erhalten rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn ihre Lehrgangseinladung von der Regierung zugeschickt.
Vollzug des Bayrischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekFwG)
Herr Rott
Sicherheits- und Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Beck
Sicherheits- und Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz