Wenn Sie sich als Bürger*in des Landkreises Nürnberger Land bei einem Umzug nicht bei der zuständigen Meldebehörde an- oder abmeldet oder kein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) besitzen, kann das das Landratsamt Nürnberger Land Geldbußen für diese Verstöße verhängen.
Die Rechtsbehelfsfrist beträgt zwei Wochen nach Zustellung.
Die Beharbeitungsdauer ist abhängig von mehreren Faktoren im Verfahren.
Bußgeld, Gebühren und Auslagen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG),
Bundesmeldegesetz (BMG),
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch beim Landratsamt Nürnberger Land einlegen.
Frau Maiß
Personenstandswesen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Sachbearbeiter/in für die Städte und Gemeinden
- Alfeld
- Engelthal
- Feucht
- Happurg
- Henfenfeld
- Hersbruck
- Leinburg
- Neunkirchen am Sand
- Offenhausen
- Ottensoos
- Reichenschwand
- Röthenbach an der Pegnitz
- Rückersdorf
- Schwaig bei Nürnberg
- Schwarzenbruck
Frau Gründel
Personenstandswesen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Sachbearbeiterin für die Städte und Gemeinden
- Altdorf
- Burgthann
- Hartenstein
- Kirchensittenbach
- Lauf an der Pegnitz
- Neuhaus an der Pegnitz
- Pommelsbrunn
- Schnaittach
- Simmelsdorf
- Velden
- Vorra
- Winkelhaid
Frau Schönwetter
Personenstandswesen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Fachbereichsleitung