Wenn Sie sich als Bürger*in des Landkreises Nürnberger Land bei einem Umzug nicht bei der zuständigen Meldebehörde an- oder abmeldet oder kein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) besitzen, kann das das Landratsamt Nürnberger Land Geldbußen für diese Verstöße verhängen.
Die Rechtsbehelfsfrist beträgt zwei Wochen nach Zustellung.
Die Beharbeitungsdauer ist abhängig von mehreren Faktoren im Verfahren.
Bußgeld, Gebühren und Auslagen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG),
Bundesmeldegesetz (BMG),
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch beim Landratsamt Nürnberger Land einlegen.