Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis erteilt.
Die Waffenherstellungserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Die Waffenherstellungserlaubnis schließt für die Schusswaffen oder Munition, auf die sie sich erstreckt, die Erlaubnis ein, diese Waffen oder diese Munition Personen vorläufig oder endgültig zu überlassen, die eine Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis innehaben. Sie erlaubt außerdem den Erwerb von Material für Zwecke der Waffenherstellung.
Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmacher*innen schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Person, die sie innehat, die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen (vgl. §§ 5 und 6 WaffG).
Sie müssen bei handwerksmäßiger Betriebsweise die erforderlichen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung erfüllen.
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Sie nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder weder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung in Deutschland haben.
- Fachkundenachweis
- Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
Setzen Sie sich am besten zunächst formlos mit den unten genannten Fachkräften des Landratsamts in Verbindung.
Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis - Onlineformular
Bitte melden Sie sich für Ihr Anliegen unter folgendem Link an: Terminvergabe
Die Ausstellung einer Waffenherstellungserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG kostet 500 bis 2.700 Euro.
§§ 21, 21a Waffengesetz (WaffG)
Herr Bezold
Sachbearbeiter Waffenrecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Knippelberg
Sachbearbeiter Waffenrecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz