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Kommunal- und Rechtsaufsicht

Das Landratsamt ist Rechtsaufsichtsbehörde für die 27 kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden sowie für die Verwaltungsgemeinschaften und kommunalen Zweckverbände, zum Beispiel Abwasserzweckverbände, Wasserzweckverbände oder Schulverbände.

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