Die Bekämpfung der Korruption ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Wenn Amtsträger*innen ihre Stellung dazu benutzen, sich selbst einen privaten Nutzen zu verschaffen, kann dies das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung erschüttern und volkswirtschaftlichen Schaden verursachen. Formen von Korruption sind Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme. Gebende und Nehmende sind Täter*innen.
Der Korruptionsbeauftragte des Landratsamts ist Ansprechpartner für die Amtsleitung, Beschäftige und alle Bürger*innen, wenn es um ein Korruptionsdelikt geht, das das Landratsamt oder die kreiseigenen Einrichtungen betrifft. Seine Aufgaben sind die Beratung der Amtsleitung, die Sensibilisierung der Beschäftigten sowie die Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen. Wenn Sie einen Hinweis auf Korruption innerhalb der Landkreisverwaltung melden möchten, wenden Sie sich bitte an den Korruptionsbeauftragten. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Kontaktpersonen". Ihre Meldungen werden absolut vertraulich behandelt. Sie können sich auch anonym in jeglicher Form an den Korruptionsbeauftragten wenden.
§ 331 Strafgesetzbuch (StGB) Vorteilsannahme, § 332 Strafgesetzbuch (StGB)
Bestechlichkeit, § 333 Strafgesetzbuch (StGB) Vorteilsgewährung, § 334 Strafgesetzbuch (StGB)
Bestechung;
§ 42 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen; § 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöd) Allgemeine Arbeitsbedingungen
Herr Apfelbacher
Kreisrechnungsprüfungsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz