Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung
- die anwesenden Kreisratsmitglieder
- die behandelten Gegenstände
- die Beschlüsse
- das Abstimmungsergebnis
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürger*innen frei.
Art. 48 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Niederschrift
Frau Fatt
Geschäftsstelle des Kreistages
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Kohlbauer
Geschäftsstelle des Kreistages
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz