Die örtliche Kassenprüfung obliegt dem Landrat. Er bedient sich des Rechnungsprüfungsamts. Das Rechnungsprüfungsamt prüft den Kassenbestand, die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte und Zahlstellen sowie das Zusammenwirken mit der Verwaltung.
Art. 89 Abs. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO),
§ 3 Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung – KommPrV)
Herr Apfelbacher
Kreisrechnungsprüfungsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz