Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle führt die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, sowie Schul- und Zweckverbänden im Landkreis durch, die nicht Mitglied beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sind.
Drüber hinaus ist die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamtes als Rechtsaufsicht bei der Prüfung der Haushaltspläne zum Beispiel von Gemeinden, Zweckverbände und Stiftungen beteiligt.
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Kommunalhaushaltsverodnung (KommHV)
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO)
Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung (KommPrV)
Herr Scholz
Staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Steinel
Staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz