Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis besuchen nicht nur Landkreisschulen, sondern auch Realschulen, Gymnasien, Förderzentren, Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, Berufsoberschulen oder Fachoberschulen anderer Sachaufwandsträger. Für diese leistet der Landkreis Gastschulbeiträge an andere Kommunen. Die Abrechnung dieser Beträge und gleichzeitig die Erhebung der Beträge für Gastschülerinnen und Gastschüler an den Landkreisschulen erfolgt in der Finanzverwaltung.
Art. 3, 10 und 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Art. 43 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Herr Sporrer
Finanzverwaltung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Buchner
Finanzverwaltung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz