einfache Sprache
AAA
Menü

Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG)

Gemäß dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) werden Menschen finanziell unterstützt, die an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen, sich also beispielsweise zu Meister*in, Techniker*in, Fachwirt*in oder Erzieher*in weiterbilden lassen. Dabei werden auch mediengestützte Fortbildungen und zugelassene Fernlehrgänge berücksichtigt.

Das Aufstiegs-BAföG umfasst eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Inhalt