Vollzeitausbildungen an Schulen können mit Geldleistungen gefördert werden.
Wer BAföG erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Aber es gibt Ausnahmen.
Gemäß dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) werden Menschen finanziell unterstützt, die an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.