Wenn Auszubildende, ihre Eltern und ihre Ehepartner*innen nicht in der Lage sind, die Kosten für die Ausbildung aus eigener Kraft aufzubringen, können sie finanzielle Hilfen des Staates beantragen.
Vollzeitausbildungen an Schulen können mit Geldleistungen gefördert werden.
Wer BAföG erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Aber es gibt Ausnahmen.
Gemäß dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) werden Menschen finanziell unterstützt, die an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.