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Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln

Wenn Sie gewerblich Umgang mit Lebensmitteln haben, brauchen Sie vor erstmaligem Tätigkeitsbeginn eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztinnen oder Ärzten.

Bitte beachten Sie: Die Belehrung wird nur Bürgerinnen und Bürgern angeboten, die im Landkreis Nürnberger Land wohnen oder arbeiten. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Nürnberg wenden sich bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg

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