Erstbelehrung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt für den gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln eine Belehrung durch das Gesundheitsamt vor.
Das bedeutet, wenn Sie beruflich bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit diesen Lebensmitteln oder den bei der Zubereitung verwendeten Gegenständen wie Tellern, Töpfen, Schneidebrettern etc. in Berührung kommen, brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Mit dieser Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie vor Tätigkeitsbeginn zum hygienisch richtigen Umgang mit Lebensmitteln belehrt worden sind. Sie darf zum Zeitpunkt der Aufnahme Ihrer Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Die Belehrung kann von Mitarbeitenden des Gesundheitsamts oder amtlich beauftragten Arzt*innen durchgeführt werden.
Eine Bescheinigung von Hausarzt*innen oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) zählt nicht dazu.
Folgebelehrung
Für die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz sowie die auf den Betrieb beziehungsweise Einrichtung bezogene Hygiene-Schulung ist ausschließlich Ihr Arbeitgeber zuständig. Dieser muss die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vor Aufnahme der Tätigkeit und dann im Folgenden alle zwei Jahre wiederholen und dokumentieren. Die Unterweisung nach Hygieneverordnung muss jährlich erfolgen.
Besonderheit ehrenamtliche Helfer*innen
Ehrenamtliche Helfer*innen bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen, beispielsweise Kindergarten-, Schul- und Pfarrfeste, fallen nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene infektionshygienische Belehrungspflicht, da sie nicht "gewerbsmäßig" tätig sind.
Die Anforderungen an die Hygiene bleiben natürlich dennoch bestehen.
Hygienefehler bei oben genannten Veranstaltungen führen beim Umgang mit Lebensmitteln immer wieder zu schwerwiegenden Magen-Darm-Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können.
Als Veranstalter*in tun Sie gut daran, mit Hilfe des Merkblattes Ihre Mitwirkenden über die infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln zu informieren. Denn Sie sind dafür verantwortlich, dass die Hygieneanforderungen eingehalten werden und der hygienegerechte Umgang mit Lebensmitteln sichergestellt ist. Es sollte dabei durch entsprechende Unterschriften des Belehrenden und des Belehrten auch festgehalten werden, wer, wann und wo über die entsprechenden Inhalte informiert wurde. Dies kann bei mehreren Belehrten beispielsweise in Tabellenform erfolgen.
Die Belehrungen finden als Online-Schulung statt. Ausgenommen hiervon sind Belehrungen für Schüler*innen, die Praktika im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung absolvieren. Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten. Das Gesundheitsamt Nürnberger Land nutzt für die Durchführung der Belehrungen die Internetplattform des Technologiezentrums Glehn (TZG).
Dies läuft folgendermaßen ab:
Anmeldung zur Online-Belehrung:
Sie melden sich hier für einen Termin zur Online-Belehrung kostenpflichtig an.
Suchen Sie sich Ihren Wunschtermin aus und füllen Sie alle Felder der Seiten aus. Die Bezahlung der Gebühren in Höhe von 28€ erfolgt während des Anmeldevorgangs. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Giropay, Kreditkarte, PayDirekt und PayPal zur Verfügung.
Minderjährige Teilnehmende, die die Belehrung nicht für ein schulisches Praktikum benötigen, müssen vor dem Belehrungstermin oder spätestens einen Tag danach eine schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Das entsprechende Formular können Sie während des Anmelde-Vorgangs herunterladen. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG, zum Inhalt des Belehrungsvideos oder falls die zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten für Sie nicht durchführbar sein sollten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de.
Belehrungstermin:
Die Belehrung findet online statt. Das heißt, Sie können die Belehrung bequem von zu Hause aus, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder Ähnliches sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte starten Sie Ihr Gerät zehn Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie folgenden Link:
www.nuernberger-land.de/lebensmittelbelehrung_anmeldung.
Sobald Sie über WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert werden, findet die Legitimationsprüfung statt. Bitte halten Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit und schauen Sie in die Kamera.
Danach bekommen Sie Ihren persönlichen Code für die obige Seite. Diesen Code geben Sie ein und wählen aus, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen beziehungsweise Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
Ihnen wird alles genau erklärt und auch während der Belehrung steht Ihnen die Rufnummer 02182 – 850765 bei Fragen zur Verfügung.
Dann startet Ihre Belehrung in Form eines Films. Die Belehrung wird rund 40 – 50 Minuten dauern. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht ebenfalls in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de.
Sollte Sie den Nachweis über die Erstbelehrung verloren haben, können Sie sich jederzeit eine Zweitschrift ausstellen lassen, wenn die Belehrung über das Technologie-Zentrum Glehn durchgeführt wurde und nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Die Zweitschrift erhalten Sie unentgeltlich. Bitte beantragen Sie in diesen Fällen Ihre Zweitschrift formlos unter der E-Mail-Adresse ifsg@tz-glehn.de.
Belehrung durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes:
Die Belehrung können auch durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden. Die Kosten werden hier vom jeweiligen Arzt selbst festgelegt. Folgende Ärzte sind im Nürnberger Land für die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz zugelassen:
Titel | Vorname | Name | Straße | Haus- nr. | PLZ | Ort | Telefon |
Dr. | Matthias | Wagner | Hauptstraße 53 | 53 | 91236 | Alfeld | 09157/9792 |
Dr. med. | Adnan | Hammad | Am Reichswald | 10 | 90518 | Altdorf | 09182/959066 |
Dr. | Andreas | Hörl | Bahnhofstraße | 20a | 90518 | Altdorf | 09187/5717 |
Dr. | Alexander | Ebert | Breslauer Straße | 36 | 90559 | Burgthann | 09183/4777 |
Hussein | Naim Nabih | Bahnhofstraße | 1 | 90559 | Burgthann | 09183/7749 | |
Dr. | Gabriele | Stefan | Schwabacher Straße | 34 | 90537 | Feucht | 09128/3130 |
Dr. | Holger | Weber | Schwabacher Straße | 34 | 90537 | Feucht | 09128/3324 |
Dr.med. | Hans-Georg | Hopf | Gebhardtstraße | 9 | 90762 | Fürth | 0911/8012310 |
Dr. | Rolf | Bock | Hohenstädter Straße | 18 | 91230 | Happurg | 09151/70007 |
Dr. | Veronika | Coras | Hohenstädter Straße | 18 | 91230 | Happurg | 09151/70007 |
Dr. | Felix | Bögler | Oberer Markt | 11 | 91217 | Hersbruck | |
Dr. | Antonia | Dommke | Oberer Markt | 11 | 91217 | Hersbruck | 09151/9075550 |
Dr. | Jörg | Beer | Beerbacher Weg | 18 | 91207 | Lauf | 09126/274910 |
Gunther | Klug | Hauptstraße | 30a | 91227 | Leinburg | 09120/6908 | |
Heike | Kiefer | Am Marktplatz | 2 | 91284 | Neuhaus | 09156/92930 | |
Dr. | Joachim | Popp | Rieterstraße | 27 | 90419 | Nürnberg | 0911/7402840 |
Dr. | Volker | Porst | Konrad-Zimmermann-Straße | 41 | 90552 | Röthenbach | 00911/5755523 |
Dr. | Christian | Rothascher | Am Kugelfang | 25a | 91220 | Schnaittach | 09163/7922 |
Dr. | Daniel | Bujnoch | Beethovenstraße | 1 | 90592 | Schwarzenbruck | 09128/2488 |
Jörg-Steffen | Wiesnet | Beethovenstraße | 1 | 90592 | Schwarzenbruck | 09128/14643 | |
Dr. | Peter | Schleicher | Bahnhofsallee | 1 | 90592 | Schwarzenbruck | 01715573200 |
Besonderheit Belehrungen für Schüler*innen:
Belehrungen für Schüler*innen, die Praktika im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung absolvieren, finden weiterhin im Rahmen einer Gruppen-Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt statt.
Bitte melden Sie sich für die Belehrung online hier an. Sollte Ihnen eine Anmeldung online nicht möglich sein, senden Sie bitte eine E-Mail an belehrung@nuernberger-land.de.
Die nächsten Termine finden statt am Donnerstag 05.09.2024, Donnerstag 10.10.2024 und Donnerstag 07.11.2024, jeweils von 15 Uhr bis ca. 16:30 Uhr.
Bringen Sie zur Belehrung bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den Praktikumsnachweis der Schule mit. Für die Überprüfung Ihrer Unterlagen benötigen wir einen Vorlauf von 15 Minuten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, frühzeitig zu erscheinen.
Beachten Sie hierbei, dass bei minderjährigen Personen unter 16 Jahren eine erziehungsberechtigte Begleitperson erforderlich ist. Die erziehungsberechtigte Begleitperson wird außerdem gebeten, die im Rahmen der Anmeldung abrufbare Erklärung zur Ausstellung der Belehrungsbescheinigung für Minderjährige auszudrucken und zum Termin mitzubringen. Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren benötigen keine erziehungsberechtigte Begleitperson, müssen aber die im letzten Satz erwähnte Erklärung zur Ausstellung der Belehrungsbescheinigung für Minderjährige von einer erziehungsberechtigten Person unterschreiben lassen und bei der Belehrung vorlegen.
Falls Sie kein Deutsch sprechen benötigen Sie eine*n Dolmetscher*in.
Wir weisen darauf hin, dass wir nach Beginn des Vortrags keine Personen mehr - auch zuvor angemeldete - einlassen.
Sollten Sie verhindert sein, melden Sie sich bitte per E-Mail an belehrung@nuernberger-land.de von Ihren Termin ab.
Ausstellung von Zweitschriften
Sollte Sie den Nachweis über Ihre vor dem 1. Oktober 2022 erfolgte Erstbelehrung verloren haben, können Sie sich eine Zweitschrift ausstellen lassen, wenn die Belehrung im Gesundheitsamt Nürnberger Land durchgeführt wurde und nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Die Kosten für eine Zweitschrift betragen 15 Euro.
Bitte beantragen Sie in diesem Fall Ihre Zweitschrift formlos per Mail unter unter belehrung@nuernberger-land.de.
Sofern Sie Ihre Belehrung nach dem 1. Oktober 2022 über die Internetplattform des Technologiezentrums Glehn absolviert haben, können Sie dort eine Zweitschrift unter ifsg@tz-glehn.de unentgeltlich anfordern.
Die Bescheinigung darf bei Beginn der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein und gilt dann unbegrenzt weiter (hierfür muss aber alle 2 Jahre eine Folgebelehrung im Betrieb stattfinden).
Eine Unterbrechung oder ein Wechsel der Tätigkeit hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.
Die nach 1980 bis zum 31. Dezember 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse gemäß §§ 17, 18 des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG) gelten weiterhin.
Bringen Sie zur Belehrung bitte Ihren Personalausweis mit.
Erklärung von Sorgeberechtigten zur Ausstellung der Belehrungsbeschein für Minderjährige
Sie melden sich hier für einen Termin zur Online-Belehrung kostenpflichtig an. Suchen Sie sich Ihren Wunschtermin aus und füllen Sie alle Felder der Seiten aus. Die Bezahlung des Betrages erfolgt während des Anmelde-Vorgangs. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Giropay, Kreditkarte, PayDirekt und PayPal zur Verfügung. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG, zum Inhalt des Belehrungsvideos oder falls die zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten für Sie nicht durchführbar sein sollten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
Belehrungen für Schüler*innen (Praktika)
Belehrungen für Schüler*innen, die Praktika im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung absolvieren, finden weiterhin im Rahmen einer Gruppen-Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt statt.
Bitte melden Sie sich für die Belehrung hier an. Sollte Ihnen eine Anmeldung online nicht möglich sein, schicken Sie bitte eine E-Mail an belehrung@nuernberger-land.de.
Die nächsten Termine finden statt am Donnerstag 04.07.2024, Donnerstag 01.08.2024, Donnerstag 05.09.2024, Donnerstag 10.10.2024 und Donnerstag 07.11.2024, jeweils von 15 Uhr bis ca. 16:30 Uhr.
Bringen Sie zur Belehrung bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den Praktikumsnachweis der Schule mit. Für die Überprüfung Ihrer Unterlagen benötigen wir einen Vorlauf von 15 Minuten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, frühzeitig zu erscheinen.
Beachten Sie hierbei, dass bei minderjährigen Personen unter 18 Jahren eine erziehungsberechtigte Person die unter “Dokumente” abrufbare Erklärung zur Ausstellung der Belehrungsbescheinigung für Minderjährige lesen, auszudrucken und - sofern keine Hinderungsgründe (siehe Anlage zur Erklärung) bestehen - unterschreiben muss. Die Erklärung muss der minderjährigen Person zum Belehrungstermin mitgeben werden. Ansonsten dürfen wir keine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Falls Sie kein Deutsch sprechen benötigen Sie eine*n Dolmetscher*in.
Wir weisen darauf hin, dass wir nach Beginn des Vortrags keine Personen mehr - auch zuvor angemeldete - einlassen.
Sollten Sie verhindert sein, melden Sie sich bitte per E-Mail an belehrung@nuernberger-land.de für Ihren Termin ab.
Online-Belehrung: 28 Euro
Belehrungen für Schüler*innen, die ein Praktikum zum Beispiel im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung absolvieren: 0 Euro
Zweitschrift (bei Verlust des Originals, maximal zehn Jahre nach Erstausstellung): 15 Euro
Sekretariat
Staatliches Gesundheitsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf a. d. Pegnitz
Bitte vorzugsweise per E-Mail Kontakt aufnehmen, vielen Dank!