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Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Wenn Sie als Unternehmer*in gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Dies bezieht sich auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger.

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