Hier wird zwischen einer Erlaubnis und der Gemeinschaftslizenz („EU-Lizenz“) unterschieden.
Mit einer Erlaubnis dürfen Sie ausschließlich Güter in Deutschland befördern.
Mit der Gemeinschaftslizenz sind Sie dagegen auch zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr berechtigt. Das beinhaltet die Staaten der Europäischen Union und die nicht zur EU gehörenden Staaten des europäischen Wirtschaftsraums, also Norwegen, Island und Lichtenstein. Die Lizenz berechtigt Sie auch zur sogenannten Kabotagebeförderungen. Kabotage ist gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, dem sogenannten Aufnahmemitgliedstaat, durch ein Unternehmen, das in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat.
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens liegt vor, wenn ausreichende Eigenmittel für die Fahrzeugfinanzierung und für die Betriebsausgaben während der Anlaufzeit des Unternehmens nachgewiesen werden. Das bedeutet, Sie brauchen mindestens 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug. Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als zwölf Monate sein. Als Nachweis hat eine in § 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) bezeichnete Person oder ein Kreditinstitut das ausgewiesene Eigenkapital auf dem Formular „Eigenkapitalsbescheingigung“ beziehungsweise auf der Zusatzbescheinigung zu bestätigen.
Persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person
Weisen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch die Vorlage der folgenden Dokumente nach:
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (beim Einwohnermeldeamt anfordern; Belegart "0", Zweck: "Güterkraftverkehr", senden an:
Landratsamt Nürnberger Land
Sachgebiet 34.1
91205 Lauf a. d. Pegnitz
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister „zur Vorlage bei einer Behörde“
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Fachliche Eignung
Weisen Sie Ihre fachliche Eignung durch die Vorlage der folgenden Dokumente nach:
- Fachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer
Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Die Gemeinschaftslizenz und die Erlaubnis werden jeweils für die Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt. Anschließend müssen Sie die Wiedererteilung neu beantragen.
Sie benötigen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz
- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Fahrzeugliste
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Infoseite des Bundesamts für Güterverkehr
Frau Gerhardt
Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz