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Informationen, wie die Sachgebiete und Stabstellen des Landratsamts Ihre Daten verarbeiten, können Sie den Informationsblättern zum Datenschutz entnehmen, die Sie auch in Papierform im zuständigen Sachgebiet erhalten können. Die allgemeine Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Inhalt

    Allgemeine Informationen zu Sozialhilfe und Sozialleistungen

    Die Sozialhilfe gliedert sich in verschiedene Leistungen auf, die Sie hier aufgelistet finden.

    Soziale Beratungsstellen

    Hier finden Sie Stellen, die Sie in schwierigen Lebenssituationen vertraulich beraten.

    Häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch & Kinder in Not

    Hier finden Sie Informationen und Hilfsangebote zu den Themen häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch und Kinder in Not.

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hier erfahren Sie, ob Sie Grundsicherung beantragen können und wie.

    Rente

    Ihre Rente müssen Sie selbst rechtzeitig beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen.

    Hilfe zur Pflege

    Pflegebedürftige Personen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf sogenannte „Hilfe zur Pflege“.

    Übernahme von Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe

    Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Staat im Rahmen der Sozialhilfe die Kosten einer Bestattung.

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Menschen, die durch besondere Lebensverhältnisse in soziale Schwierigkeiten geraten sind und diese nicht aus eigener Kraft überwinden können, können staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Beantragung von Bürgergeld

    Sie können die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch Arbeitslosengeld 2 genannt, beim Jobcenter Nürnberger Land beantragen.

    Wohngeld: Miet- oder Lastenzuschuss

    Unter bestimmten Umständen können Sie Wohngeld bekommen, also Zuschüsse zur Miete oder zu den finanziellen Belastungen, die Ihnen durch Ihr Wohneigentum entstehen.

    Sozialwohnungen und Wohnberechtigungsschein

    Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Sozialwohnungen in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Wohnungsberechtigungsschein beantragen.

    Hilfe für Obdachlose

    Obdachlose können verschiedene Hilfsleistungen erhalten, über die sie beispielsweise eine Unterkunft zahlen können.

    Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

    Unter bestimmten Umständen können Menschen Hilfen - finanziell oder personell - zur Führung ihres Haushalts erhalten.

    Wohnraumförderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt der Freistaat Sie finanziell bei Bau, Umbau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen soll.

    Tafeln im Nürnberger Land

    Um Lebensmittel über die Tafeln zu beziehen, brauchen Sie einen Tafelausweis. Hier erfahren Sie, wie Sie diesen beantragen können.

    Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit

    Bei Menschen, die einen Anspruch auf Sozialhilfe haben und weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind, stellt der Sozialhilfeträge die medizinische Versorgung sicher.

    Bildungs- und Teilhabeleistungen

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

    Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

    Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist ein kostenfreies sozialpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche an Schulen.

    Jugendgerichtshilfe: Hilfe für Jugendliche in Strafverfahren

    Wird ein junger Mensch straffällig, bietet das Jugendamt Hilfen an, die auch die Begleitung während des Gerichtsverfahrens umfassen kann.

    Schuldenberatung

    Hier finden Sie eine Beratungsstelle zum Thema Schulden.

    Ordnungswidrigkeiten bei Pflegeversicherungen

    Wenn Sie gegen das Pflegeversicherungsgesetz verstoßen, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen.

    Kriegsopferfürsorge

    Die Kriegsopferfürsorge soll die Folgen einer Schädigung oder eines Verlusts von Ehegatt*innen, Elternteilen oder Kindern ausgleichen oder zumindest mildern.