Informationen, wie die Sachgebiete und Stabstellen des Landratsamts Ihre Daten verarbeiten, können Sie den Informationsblättern zum Datenschutz entnehmen, die Sie auch in Papierform im zuständigen Sachgebiet erhalten können. Die allgemeine Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Folgende online gestellten Wohngeldanträge konnten aus technischen Gründen nicht empfangen werden:
28.05.2024 vps_by_1716923147482b8596bab-5498-4cea-bf31-7edee82b3fb8
30.05.2024 vps_by_1717100390023dbbea980-a033-4b9d-82f6-c6f2cea47a03
31.05.2024 vps_by_1717143493473b92575be-ce85-4dae-998c-cccbdd406715
02.06.2024 vps_by_1717283659101ab763b8b-29ae-41a1-b5a9-29e482efc610
03.06.2024 vps_by_1717423693703f57fa3ee-50c9-411d-b559-00ae265d282e
06.06.2024 vps_by_17176854774397c01bd35-a887-477f-9658-e48c25e8fa19
13.06.2024 vps_by_1718267536098b980127f-f12d-4c2b-bfa7-752e3300b94e
16.06.2024 vps_by_1718545332057cf4090dc-7dc9-4b51-90e9-55fc9435d8e1
17.06.2024 vps_by_17186411894925906511f-d05e-46dd-8837-bd191e871dee
19.06.2024 vps_by_1718802836653262c35fe-9928-47bc-bbe4-92fb7ebfc524
21.06.2024 vps_by_1718981140414987d7955-ff56-47af-81af-0a1259f6b503
23.06.2024 vps_by_1719139636185b4abd9f5-46df-4709-b8f5-236e2c0cbae5
23.06.2024 vps_by_17191602755271e48332e-5e2f-430d-867d-cf08cf3fa409
Sollten Sie einen der Anträge gesendet haben, lassen Sie uns diesen nochmals (per Post) zu kommen.
Inhalt
Die Sozialhilfe gliedert sich in verschiedene Leistungen auf, die Sie hier aufgelistet finden.
Hier finden Sie Stellen, die Sie in schwierigen Lebenssituationen vertraulich beraten.
Hier finden Sie Informationen und Hilfsangebote zu den Themen häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch und Kinder in Not.
Hier erfahren Sie, ob Sie Grundsicherung beantragen können und wie.
Ihre Rente müssen Sie selbst rechtzeitig beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Pflegebedürftige Personen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf sogenannte „Hilfe zur Pflege“.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Staat im Rahmen der Sozialhilfe die Kosten einer Bestattung.
Menschen, die durch besondere Lebensverhältnisse in soziale Schwierigkeiten geraten sind und diese nicht aus eigener Kraft überwinden können, können staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.
Sie können die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch Arbeitslosengeld 2 genannt, beim Jobcenter Nürnberger Land beantragen.
Unter bestimmten Umständen können Sie Wohngeld bekommen, also Zuschüsse zur Miete oder zu den finanziellen Belastungen, die Ihnen durch Ihr Wohneigentum entstehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Sozialwohnungen in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Wohnungsberechtigungsschein beantragen.
Obdachlose können verschiedene Hilfsleistungen erhalten, über die sie beispielsweise eine Unterkunft zahlen können.
Unter bestimmten Umständen können Menschen Hilfen - finanziell oder personell - zur Führung ihres Haushalts erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt der Freistaat Sie finanziell bei Bau, Umbau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen soll.
Um Lebensmittel über die Tafeln zu beziehen, brauchen Sie einen Tafelausweis. Hier erfahren Sie, wie Sie diesen beantragen können.
Bei Menschen, die einen Anspruch auf Sozialhilfe haben und weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind, stellt der Sozialhilfeträge die medizinische Versorgung sicher.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist ein kostenfreies sozialpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche an Schulen.
Wird ein junger Mensch straffällig, bietet das Jugendamt Hilfen an, die auch die Begleitung während des Gerichtsverfahrens umfassen kann.
Hier finden Sie eine Beratungsstelle zum Thema Schulden.
Wenn Sie gegen das Pflegeversicherungsgesetz verstoßen, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen.
Die Kriegsopferfürsorge soll die Folgen einer Schädigung oder eines Verlusts von Ehegatt*innen, Elternteilen oder Kindern ausgleichen oder zumindest mildern.