Die Betroffenen haben Anspruch auf alle notwendigen Maßnahmen, die geeignet sind, soziale Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Für die Beschaffung eines Obdachs muss die Stadt oder Gemeinde sorgen, in deren Bereich die Obdachlosigkeit entstanden ist.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden durch das Sozialamt erbracht (in Fällen der Lebensunterhaltssicherung nach dem SGB XII oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge). Das Jobcenter Nürnberger Land ist zuständig für die Lebensunterhaltssicherung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Bedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Bedürftigkeit im Sinne Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII
Berechtigung für Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsrecht – LStVG)
Jobcenter Nürnberger Land
Hersbrucker Straße 52 c
91207 Lauf and der Pegnitz
Besucheradresse
Am Winkelsteig 1a, 91207 Lauf
Telefon
09123/980 218 (Servicecenter)
erreichbar Montag bis Donnerstag, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag, von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Herr Hornung
Jobcenter Nürnberger Land
Hersbrucker Straße 52c
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Schirrmacher
Jobcenter Nürnberger Land
Am Winkelsteig 1a
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Ring
Jobcenter Nürnberger Land
Am Winkelsteig 1a
91207 Lauf an der Pegnitz