Als Aufsicht über die Standesämter im Landkreis ist die Standesamtsaufsicht im Landratsamt Nürnberger Land Ansprechpartner bei schweren personenstandsrechtlichen Fragen, Schwierigkeiten und Problemen in der Standesamtsarbeit und wirkt bei verschiedenen Verfahren mit. Außerdem werden Vorbeglaubigungen (für Apostillen und Legalisationen) von Urkunden der Standesämter zur Verwendung im Ausland gefertigt.
Die Standesämter kontaktieren die Standesamtsaufsicht bei Fragen und Problemen und legen bei bestimmten Verfahren die Akten und Unterlagen vor.
- Artikel 4 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Herr Kraft
Personenstandswesen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz