Sämtliche Maßnahmen im Bereich der Straße, des Geh- oder Radweges und des Seitenstreifens, die sich auf den Straßenverkehr – nicht nur auf den motorisierten Verkehr, sondern auch auf Fußgänger*innen und den Radverkehr – auswirken, bedürfen vorab der Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese erhalten Sie, indem Sie einen Antrag stellen. Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden und der Arbeitskräfte. Beispiele für solche Maßnahmen sind Baustellen, Kran- oder Containeraufstellungen, Gerüste auf Gehwegen, Treibjagden, Halteverbote für Umzüge oder Holzfällarbeiten am Straßenrand.
Planen Sie die Absicherungen so, dass sie sich möglichst gering auf den Verkehr auswirken. Wenden Sie dabei die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) an. Die für die Baustelle verantwortliche Person muss gemäß MVAS 99 zertifiziert sein.
Füllen Sie zur Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde bitte dieses Antragsformular aus. Fügen Sie Ihrem Antrag einen Lageplan bei, der die exakte Lage der Baustelle zeigt, sowie Informationen darüber, welche Restbreiten nach Einrichtung der Baustelle für den Verkehr zur Verfügung stehen. Bei Bedarf ist ein Umleitungs- oder Beschilderungsplan erforderlich. Für größere Absicherungsmaßnahmen machen Sie bitte mit den unten genannten Fachkräften einen Ortstermin aus.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag sowie die beigefügten Pläne. Wenn sie ihm stattgibt, erlässt sie eine entsprechende Anordnung, in der unter anderem die erforderliche Beschilderung und Absicherung festgelegt ist. Erst wenn die Anordnung zugestellt und die Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden, können Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Nennen Sie im Antragsformular eine verantwortliche Person. Diese muss jederzeit per Handy erreichbar sein und die Absicherung und Beschilderung regelmäßig überprüfen, etwa defektes oder abhanden gekommenes Material umgehend ersetzen, leere Batterien tauschen und so fort. Diese Überprüfungen muss sie revisionssicher dokumentieren.
Das Landratsamt Nürnberger Land ist für die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb der Landkreisgrenzen sowie für Straßen in gemeindefreien Gebieten zuständig. Verkehrsrechtliche Anordnungen für Ortsstraßen beantragen Sie bitte bei der zuständigen Gemeinde.
Stellen Sie den Antrag spätestens 14 Tage vor Baubeginn.
Die Bearbeitung des Antrags nimmt ungefähr zwei Wochen in Anspruch.
- Online-Antrag mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
- Skizze oder Luftbild
- Verkehrszeichenplan
- weitere im Einzelfall wichtige Unterlagen, etwa ein Umleitungsplan oder eine Gestattungsvereinbarung
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO - Onlineformular
Die Kosten für die Anordnung zur Beschilderung können von 10,20 Euro bis 767 Euro betragen, abhängig von Dauer und Umfang der Maßnahme und dem Bearbeitungsaufwand.
Herr Döllmeier
Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz