Ein festgestellter Altlastenverdacht führt im Allgemeinen zu einem Wertverlust des Grundstücks, so dass spätestens bei geplanter Nutzungsänderung oder Verkaufsabsicht der Bedarf besteht, den Verdacht mit geeigneten Untersuchungen abzuklären.
Vor einem Grundstückskauf sollten Sie soweit wie möglich abklären, ob auf dem Grundstück mit Schadstoffen im Untergrund zu rechnen ist. Oft sieht man es dem Boden nicht an, ob Verunreinigungen vorhanden sind. Erste Anhaltspunkte liefert die Auskunft aus dem Altlastenkataster. Diese können Sie über den Antrag auf Auskunft aus dem Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem (ABuDIS) einholen.
Auskünfte können wir Ihnen aufgrund der schutzwürdigen personenbezogenen Daten im Altlastenkataster nur als Grundstückeigentümer*in oder mit deren schriftlicher Zustimmung erteilen.
Die Informationen im Altlastenkataster geben nur den momentan erfassten Datenbestand wieder, der nicht den aktuellen Verhältnissen auf dem Grundstück entsprechen muss.
Wichtig ist, dass das Altlastenkataster keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine Altlastenfreiheit daher nicht garantiert werden kann.
Sie erhalten die Auskunft in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Folgende Unterlagen sind für die Auskunftserteilung nötig:
- Antrag auf Auskunft aus dem Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem (ABuDIS) des Landratsamtes Nürnberger Land
- Kopie eines aktuellen Grundbuchauszugs, aus dem die Eigentümer*innen des Grundstücks ersichtlich ist
- Einverständniserklärung der Eigentümer*innen, sofern Sie nicht selbst Eigentümer*in sind
Auskunft aus dem Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem (ABuDIS) - Onlineformular
Gemäß Art. 12 BayUIG ist diese Informationsweitergabe in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand (in der Regel 20 Euro pro Grundstück). Die Rechnung erhalten Sie an die angegebene Adresse.
Frau Krapf
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz