Als Jagdaufseher bzw. Jagdaufseherin obliegt Ihnen der Jagdschutz in einem Jagdbezirk. Dafür müssen Sie sich jedoch vom Landratsamt als Jagdaufseher bzw. Jagdaufseherin bestätigen lassen.
Der Jagdschutz umfasst die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften und insbesondere den Schutz des Wildes vor:
- Wilderern
- Futternot
- Wildseuchen
- Beeinträchtigungen durch dem Jagdrecht nicht unterliegende Tierarten, soweit diese keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht unterstellt sind
- aufsichtslosen Hunden und Katzen
Als Jagdaufseher bzw. Jagdaufseherin brauchen Sie einen Nachweis über eine mehrjährige praktische Erfahrung in der Revierbetreuung und über die erforderlichen Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse als bestätigter Jagdaufseher bzw. als bestätigte Jagdaufseherin.
Dafür können Sie einen Kurs absolvieren, der auf die Jagdaufsichtstätigkeit ausgerichtet ist. Der Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse kann auch über eine forstfachliche, polizeiliche oder juristische Vorbildung erbracht werden.
Wenn Sie keinen gültigen Jahresjagdschein haben oder es Bedenken gegen Ihre persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung gibt, wird Ihnen die Bestätigung als Jagdaufseher bzw. Jagdaufseherin versagt.
§ 25 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsgrundlagen, bayernweit:Art. 41 Abs. 2 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
Herr Rohatsch
Jagd- und Fischereirecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz