Die Jagdgenossenschaft stellte eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes dar. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht der Unteren Jagdbehörde.
Die Jagdgenossenschaft beschließt unter anderem über die Art der Jagdnutzung, über die Art der Verpachtung, über die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung und über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung.
Für alle Jagdgenossenschaften im Landkreis Nürnberger Land gilt das vom Ministerium erlassene Satzungsmuster, das unter Anlage 1 AVBayJG veröffentlicht ist. Sie finden dieses auch unter "Formulare".
Rechtsgrundlagen, bayernweit:Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
Rechtsgrundlagen, bayernweit:Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG)
Herr Rohatsch
Jagd- und Fischereirecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz