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Landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Gebäude im Landschaftsschutzgebiet

Für land- und forstwirtschaftliche Geräte- und Lagerhallen bis 100 Quadratmeter Grundfläche, Fahrsilos, Viehunterstände und Güllegruben bis 50 Kubikmeter benötigen Sie eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde.

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